Medizinische Assistenz

BEHINDERTE PASSAGIERE UND PASSAGIERE MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT

Ein behinderter Passagier oder Passagier mit eingeschränkter Mobilität ist ein Passagier, dessen Bewegungen aufgrund von geistiger Behinderung, Alter, Krankheit oder anderen Behinderungen körperlich oder sinnlich eingeschränkt sind und der aus diesem Grund besonderer Pflege und Betreuung bedarf.

  • BLND: Blind.
  • DEAF: Fluggast, der taub ist, oder ein Fluggast, der mit Putting-Sprache taub ist.
  • DEAF/BLIND: Blinder und gehörloser Passagier, der sich nur mit Hilfe einer Begleitperson fortbewegen kann.
  • MEDA: Passagiere, deren Mobilität aufgrund von klinischen Fällen mit laufender medizinischer Pathologie eingeschränkt ist und die von medizinischen Behörden zur Reise berechtigt sind. Dieser Passagier ist in der Regel im Zusammenhang mit der betreffenden Krankheit oder dem betreffenden Unfall sozialversichert.
  • WCHR: Passagiere, die Treppen hinauf- und hinuntersteigen und sich in der Flugzeugkabine bewegen können, aber für die Entfernung zum/vom Flugzeug einen Rollstuhl benötigen.
  • WCHS: Passagiere, die keine Treppen hinauf- und hinuntersteigen können, wenn der Rollstuhl zum/vom Flugzeug benötigt wird und der Passagier die Stufen hinauf-/hinuntergetragen werden muss, aber in der Lage ist, sich selbst zum/vom Kabinensitz zu begeben.
  • WCHP: Passagier mit einer Behinderung der unteren Gliedmaßen, der über ausreichende persönliche Autonomie verfügt, um für sich selbst zu sorgen, der jedoch Hilfe beim Ein- oder Aussteigen benötigt und sich in der Flugzeugkabine nur mit Hilfe eines Bordrollstuhls bewegen kann.
  • WCHC: Passagiere, die vollständig immobil sind und einen Rollstuhl zum/vom Flugzeug benötigen und die Stufen hinauf/hinunter und zu/von ihrem Kabinensitz getragen werden müssen.
  • MAAS: Treffen und assistieren. Alle anderen Passagiere, die besondere Hilfe benötigen.

PASSAGIERE, DIE ÄRZTLICHE FREIGABE BENÖTIGEN

Passagiere, die anscheinend an einer übertragbaren Krankheit oder einem Zustand leiden, der eine direkte Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit anderer Personen auf dem Flug darstellen könnte, kranke und verletzte Passagiere werden nur akzeptiert, wenn sie im Besitz einer schriftlichen Fluggenehmigung / eines Fitnessberichts eines Arztes sind.
Soweit ein ärztliches Attest über die Flugreisetauglichkeit erforderlich ist, muss dieses Attest auch eine Aussage über die Notwendigkeit einer Begleitperson/Begleitperson enthalten. Sollte die Bescheinigung eine solche Notwendigkeit ausweisen, hat der Fahrgast für eine eigene Begleitperson/Begleitperson zu sorgen. Die ärztliche Freigabe sollte vorzugsweise in englischer Sprache vorgelegt werden. Andere Sprachen sind zulässig, sofern der Inhalt vom Kommandanten oder der Kabinenbesatzung überprüft wird.

  • LEGL (Bein in Gips) – für Passagiere mit einem linken Bein in Gips oder einem verschmolzenen Knie (nur in Verbindung mit dem SSR-Code MEDA zu verwenden).
  • LEGR (Bein in Gips) – für Passagiere mit einem rechten Bein in Gips oder einem verschmolzenen Knie (nur in Verbindung mit dem SSR-Code MEDA zu verwenden).
  • LEGB (Bein in Gips) – für Passagiere mit beiden Beinen in Gips (nur in Verbindung mit SSR-Code MEDA zu verwenden).
  • MEDA (Medizinischer Fall) – Betriebsärztliche Freigabe kann erforderlich sein. Im Allgemeinen nicht für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität zu verwenden, die nur besondere Unterstützung oder Handhabung benötigen. Je nach Mobilitätsgrund kann jedoch in manchen Fällen eine ärztliche Bescheinigung erforderlich sein.
  • OXYG (Sauerstoff) – für sitzende oder auf einer Trage reisende Passagiere, die während des Fluges Sauerstoff benötigen (nur in Verbindung mit dem SSR-Code MEDA zu verwenden).
    Passagiere, die während des Fluges therapeutischen Sauerstoff benötigen, müssen die von Freebird Airlines bereitgestellte Ausrüstung verwenden, die nur im Falle eines medizinischen Notfalls bereitgestellt wird. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die adresse [email protected]
    Anderer tragbarer Sauerstoff, mit Ausnahme kleiner 2-l-/200-bar-Flaschen, darf während des Fluges nicht verwendet werden, es sei denn, dies entspricht den Gefahrgutvorschriften. Die Gesamtzahl der Sauerstoffflaschen ist auf eine Gesamtzahl beschränkt, die 10 % der Kabinenkonfiguration nicht überschreitet.
    Freebird Airlines akzeptiert die leeren Sauerstoffflaschen des Passagiers mit geöffneten Ventilen als aufgegebenes Gepäck.
    Der Fluggast erhält ein ärztliches Attest mit folgenden Angaben:
    • Art der Bedingung
    • Flugtauglichkeit
    • Die Besatzung muss darüber informiert werden, dass Sauerstoff benötigt wird.
  • Tragbarer Sauerstoffkonzentrator PPOC/CPAP- Für CPAP-/Schlaf- oder Sauerstoffgeräte, die keine Flüssigsauerstoffgeräte enthalten;
    Passagiere können ihre Schlafgeräte (ohne Sauerstoff) oder PPOC (tragbare Sauerstoffkonzentratoren, die keinen flüssigen Sauerstoff enthalten) auf dem Flug kostenlos mit in die Kabine nehmen. Wenn der Passagier sein Gerät während des Fluges verwenden muss, muss das Kabinenpersonal informiert werden. In unseren Flugzeugen gibt es keinen Strom.
    Die ärztliche Freigabe sollte vorzugsweise in englischer Sprache vorgelegt werden. Andere Sprachen sind zulässig, sofern der Inhalt vom Kommandanten oder der Kabinenbesatzung überprüft wird.
    Freebird Airlines übernimmt keine Haftung im Falle einer negativen Situation (z. B. Sicherheitskontrolle usw.).
  • STCR (Tragenpassagier) Dieser Service gilt nicht für kommerzielle Flüge. Im Falle eines Flugzeugs, das ausschließlich für den Transport einer Gruppe verwendet wird, muss die vorherige Bestätigung durch die Direktoren für Ground Operationen und Technisches Management erfolgen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Adresse [email protected]