Reise Mit Einer Begleitperson

Wenn Sie nicht in der Lage dazu sind, mit Ihrem Kind zusammen zu reisen, oder für die Mitreise mit Ihrem Kind niemanden haben, kann durch unsere Gesellschaft ein Begleiter beauftragt werden, sofern Sie für alle Flugkosten aufkommen.

Der / Die als Begleitperson ernannte Flugbegleiter/-in und das Stationspersonal werden einen sicheren Flug Ihres Kindes sicherstellen. Das beauftragte Personal wird während der Reise alle Bedürfnisse Ihres Kindes erfüllen und Ihr Kind am Zielort dem jeweiligen Erwachsenen übergeben.