Informationen zum Flug

search icon

Allgemeine Geschaftsbedingungen

 

Diese allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten für jeden Beförderungsvertrag, bei dem Freebird als die die Beförderung durchführende Fluggesellschaft definiert ist. die Beförderung kann aus betrieblichen und kommerziellen Gründen durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt werden. Selbst wenn die Beförderung durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt werden sollte, gelten für Beförderungsverträge, bei welchen Freebird als die die Beförderung durchführende Fluggesellschaft definiert ist, diese allgemeinen Beförderungsbedingungen.

Freebird bietet den Beförderungsdienst ausschließlich dem im Beförderungsdokument (Ticket oder anderes Beförderungsdokument) genannten Passagier an.

Freebird übernimmt für Fälle wie Systemunterbrechungen während des Reservierungsprozesses, Fehler, Fahrlässigkeit, Unterbrechungen, Löschungen, Verluste, Prozess- oder Kommunikationsverzögerungen, Computerviren, Kommunikationsfehler, Diebstahl, Zerstörung oder unbefugten Zugang auf Daten, deren Änderung oder Verwendung, keinerlei Verantwortung, es sei denn, es liegt ein schwerwiegender Fehler vor.

Flugpreis

Der Flugpreis entspricht dem Beförderungsdienst vom Abflugort des Flugzeugs zum Ankunftsort. Alle Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben, die durch die Regierung, lokale Verwaltungen, sonstige Regierungsbehörden oder Flughafenbetreibern in Bezug auf Passagiere festgelegt werden oder im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Dienstleistungen entstehen, werden zusätzlich zum Flugpreis geltend gemacht. Beim Kauf eines Flugdienstes werden die Passagiere über alle Steuern, Gebühren und Zuschläge informiert, die nicht im Flugpreis enthalten sind. Für den Fall einer Erhöhung der Steuern, Abgaben und Zuschläge nach dem Kauf des Flugtickets kann der erhöhte Betrag vom Passagier gesondert gefordert werden bzw. es können nicht eingezogene Steuern oder Gebühren separat geltend gemacht werden.

Zahlung

Die zum Zeitpunkt der Buchung bestätigten Gebühren gelten ausschließlich für die genehmigte Abflugs- und Ankunftszeit sowie den Standort der Person mit bestätigter Reservierung. Die Zahlung hat zum Zeitpunkt der Buchung vollständig zu erfolgen.

Beförderungsdokument / Nichtnutzung des Flugdienstes / Stornierung

Freebird bietet den Beförderungsdienst ausschließlich dem im Beförderungsdokument (Ticket oder anderes Beförderungsdokument) genannten Passagier an. Beförderungsdokumente können nicht an Dritte übertragen werden. Der Beförderungsdienst wird nur nach Vorlage eines im Namen des Passagiers ausgestellten gültigen Beförderungsdokuments und eines Identitätsnachweises erbracht.

Eine vorgenommene Buchung kann nicht auf Dritte übertragen werden.

Passagiere, die trotz Ausstellung eines Beförderungsdokuments weniger als 2 Stunden vor dem geplanten Abflug oder nach dem Abflug eine Stornierung beantragen, gelten als nichterschienene Passagiere (No-Show). In diesem Fall erfolgt auf Antrag des Passagiers ausschließlich die Erstattung der Flughafensteuer.

Der Beförderungsvertrag kann vom Passagier jederzeit gekündigt werden. Die Nichterscheinung zum Flug gilt ebenfalls als Kündigung des Vertrages.

Für den Fall einer Kündigung behält sich Freebird das Recht vor, die vertraglich vereinbarte Zahlung geltend zu machen. Die Höhe der Freebird aufgrund einer Kündigung zustehenden Entschädigung kann je nach Beförderungsgebühr variieren. Im Fall einer Vertragskündigung gelten unten angegebenen Strafbedingungen. Bei der Berechnung der aus der Vertragskündigung resultierenden Vertragsstrafe wird die Fluggebühr zugrunde gelegt, die Servicegebühr und Zuschlag wird bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt und nicht erstattet.

Stornierungs- und Erstattungsbedingungen:

Bei der Berechnung der Stornierungsgebühren wird die Fluggebühr zugrunde gelegt, wobei die Servicegebühren und Zuschläge abgezogen werden. Eine Erstattung der Servicegebühren und Zuschläge ist ausgeschlossen.

Zeit bis zum AbflugMehr als 21 Tage vor dem FlugMehr als 7 Tage weniger als 21 Tage vor dem FlugMehr als 72 Stunden, weniger als 7 Tage vor dem FlugWeniger als 72 Stunden vor dem Flug
Flugstornierung20% Stornokosten65% Stornokosten80% Stornokosten100% Stornokosten

Pünktlich am Flughafen sein

Wurde dem Passagier bzgl. der Anwesenheit am Flughafen keine andere Angabe gemacht, hat der Passagier sich 2 Stunden vor dem Abflug beim Check-in / am Schalter zu befinden.

Reisedokumente

Es obliegt dem Passagier, sämtliche Pflichten wie die Beschaffung notwendiger Reisedokumente und Einreiseerlaubnisse und die Einhaltung aller Vorschriften im Land der Abreise, Ankunft und Durchreise vollständig zu erfüllen. Freebird haftet nicht für die Folgen von Problemen, die aufgrund der Nichteinhaltung von zu berücksichtigenden Vorschriften oder Anweisungen, von Fahrlässigkeit und Nichtvorlage der erforderlichen Dokumente auftreten können. Alle gemäß den einschlägigen Regeln der Reiseländer erforderlichen Einreise- / Ausreisedokumente, Gesundheitsdokumente und sonstige Dokumente müssen vor der Reise beschaffen und während der Reise auf Anfrage vorgelegt werden. Freebird haftet im Fall der Feststellung einer Nichteinhaltung der Regeln oder einer Unvollständigkeit der Dokumente nicht für auftretende Verluste oder Kosten. Freebird behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Regeln und für den Fall fehlender Dokumente den Passagier zum Flug nicht zuzulassen.

Verstoß gegen die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes und Rechtsfolgen des Verstoßes

Wird die Einreise eines Passagiers in das Land durch das jeweilige Land abgelehnt, ist der Passagier von Freebird für die Zahlung der Freebird von diesem Land verhängten Geldbuße verantwortlich. Wird dem Passagier die Einreise in ein Land (oder die Durchreise durch ein Land) untersagt und muss Freebird auf Anordnung offizieller Einrichtungen den Passagier in das Abflugland oder in ein anderes Land befördern, hat der Passagier die dafür anfallende Flugkosten zu leisten. Für die Zahlung der anfallenden Flugkosten hat Freebird hat das Recht, die vom Passagier für den Teil des Fluges, welcher nicht erfolgte, bereits entrichteten Fluggebühren oder weitere von Freebird einbehaltenen Mittel zu verwenden. Für die Beförderung bis zum Ort der Abweisung oder bis zum bestimmten Beförderungsort erfolgt keine Erstattung der Fluggebühren.

Muss Freebird aufgrund einer Nichteinhaltung der Bestimmungen der jeweiligen Ländern in Bezug auf die Ein- bzw. Ausreise oder wegen Unterlassung der Beschaffung der gesetzlichen erforderlichen Dokumente zur Ein- bzw. Ausreise eine Geldstrafe, eine Kaution oder weitere Auslagen leisten, ist der Passagier auf Anfrage zur Erstattung der Auslagen an Freebird verpflichtet. Freebird hat das Recht, für die Begleichung von Auslagen die Freebird einbehaltenen Mittel des Passagiers zu verwenden. Die Höhe der Geldbußen kann je nach Land unterschiedlich sein, so können sich auch Beträge über dem bezahlten Flugpreis ergeben.

Flugpläne und Flugzeitänderungen

Die in den Flugplänen angegebenen Flugzeiten sind nicht unzertrennlicher Bestandteil des Beförderungsvertrags und können zwischen dem Tag der Veröffentlichung und dem Buchungs- oder Reisedatum variieren. Vor der Annahme der Buchungsanfrage wird Freebird Sie über die aktuell geplante Flugzeit informieren. Sofern im Rahmen der Buchung des Fluges die genaue Flugzeit nicht angegeben wurde, ist Freebird ausschließlich dazu verpflichtet, die Beförderung an dem im Rahmen der Buchung genannten Beförderungstag durchzuführen, nicht den Flug zum vorher festgelegten Abflugtermin zu starten. Der Passagier wird nach Festlegung der Flugzeit unverzüglich darüber informiert. Freebird wird sich stets darum bemühen, Flugzeitänderungen auf geringstem Niveau zu halten und den Passagier über Änderungen des Flugtermins so früh wie möglich zu informieren. Angekündigte Flugzeiten können aus betrieblichen Gründen angemessenen Änderungen unterliegen. Freebird hat das Recht, vorausgesetzt auch zukünftig die volle Haftung zu übernehmen, für die gebuchte Beförderung das Flugzeug zu wechseln oder die Beförderung ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Findet ein Wechsel zu einer anderen Fluggesellschaft statt, wird über die Änderung und die andere Fluggesellschaft in kürzester Zeit, spätesten beim Boarding informiert.

PASSAGIERVERHALTEN

Sollte Ihr Verhalten an Bord für das Flugzeug oder die Personen oder Dinge an Bord ein Risiko darstellen, sollten Sie die Flugzeugbesatzung an der Ausführung offizieller Pflichten hindern oder sich weigern, einschließlich der Anweisungen der Flugzeugbesatzung zum Rauchverbot und Alkohol- oder Drogenkonsum zu befolgen oder sollten Sie die weiteren Passagiere an Bord oder die Besatzung belästigen oder verletzen, behalten wir uns das Recht vor, einschließlich das Anbringen von Handschellen, alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um ein solches Verhalten zu verhindern. Weiter haben wir in solch einem Fall das Recht, die Beförderung des jeweiligen Passagiers zu verweigern.

EINSCHRÄNKUNG / VERWEIGERUNG DER BEFÖRDERUNG VON PASSAGIER UND GEPÄCK 

Bei Erfüllung eines oder mehrerer der unten stehenden Kriterien behält sich Freebird Airlines das Recht vor, die Beförderung oder die kontinuierliche Beförderung von Passagieren oder von Passagiergepäck abzulehnen oder zu beenden:

  • Falls sich der Passagier im Flugzeug oder vor dem Boarding wie unten beschrieben verhält:
  • Der Passagier das Flugzeug, eine beliebige Person oder einen beliebigen Gegenstand im Flugzeug in Gefahr setzt oder
  • Die Besatzung bei der Ausführung ihrer Aufgaben durch den Passagier gehindert wird oder
  • Der Passagier insbesondere in Bezug auf das Rauchverbot oder den Alkohol –und Drogenkonsum die Anweisungen der Besatzung nicht befolgt oder
  • Das Verhalten des Passagiers für die Besatzung und die weiteren Passagiere unzumutbar belästigend ist oder zu Schäden oder Verletzungen führt oder
  • Ein beliebiger Grund für die Annahme, dass der Passagier eine der o.g. Handlungen unternehmen werden wird, besteht.
  • Die Beförderung gegen die geltenden Gesetze, Vorschriften oder Bedingungen, die vom Abfahrts-, Ankunfts- oder Überführungsland vorgeschrieben sind, verstößt;
  • Durch die Beförderung die Transportsicherheit, die sichere Beförderung oder Gesundheit anderer Passagiere oder der Flugbesatzung beeinträchtigt wird oder die Beförderung des jeweiligen Passagiers für andere Passagiere und die Besatzung unzumutbar belästigend ist.
  • Die geistige oder körperliche Verfassung des jeweiligen Passagiers, einschließlich einer durch Alkohol oder Drogen verursachten Störung, für den Passagier selbst oder andere Passagiere oder die Besatzung oder beliebige Gegenstände an Bord ein Risiko darstellt.
  • Die aus Sicherheitsgründen durchzuführende Personen- oder Gepäckkontrolle durch den Passagier abgelehnt wird.
  • Einschließlich der Preise vergangener Flüge der für diesen Flug geltende Preis, die Steuern oder Zuschläge nicht bezahlt sind.
  • Der Passagier für eine Einreise in das Ankunftsland / für die Ausreise aus dem Ankunftsland nicht über die erforderlichen Dokumente verfügt, der Passagier nicht in Besitz gültiger Reisedokumente ist, der Passagier während des Flugs seine Reisedokumente vernichtet oder trotz Aufforderung der Besatzung seine Reisedokumente auch gegen Unterschrift nicht an diese aushändigt.
  • Der Passagier die für die Reise geltenden Bestimmungen nicht einhält (solche Bestimmungen sind z.B. geltende Bestimmungen für das Mitführen von Haustieren, Bestimmungen für Reisepässe, Einreiseerlaubnisse und Gesundheit).
  • Der Passagier seine Reservierungsnummer nicht angibt oder falsch angibt oder der in der durch den Passagier genannten Reservierung genannte Name mit dem durch den Passagier vorgelegten Ausweis nicht übereinstimmt oder der Passagier nicht nachweisen kann, dass es sich bei der in der Reservierung genannten Person um ihn persönlich handelt.
  • Die Sicherheitsanweisungen von Freebird Airlines oder im Rahmen seiner Rechte als Flugzeugbetreiber die von Freebird Airlines erlassenen Anweisungen durch den Passagier nicht befolgt werden.
  • Durch den Passagier verbotene Gegenstände befördert werden.
  • Der Passagier in seiner Vergangenheit eine der oben genannten Handlungen begangen und somit die sichere Beförderung der Passagiere oder deren Gesundheit, die Sicherheit oder Gesundheit der Besatzung oder das Eigentum von Freebird Airlines gefährdet hat oder durch Freebird Airlines dem jeweiligen Passagier das Betreten von Anlagen von Freebird Airlines ausdrücklich untersagt wurde.
  • In o.g. Fällen ist Freebird Airlines berechtigt, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftige Folgen eines solchen Verhaltens zu verhindern. Muss die sichere Durchführung des Flugs oder der Schutz von Passagieren und Besatzung sichergestellt werden, hat Freebird Airlines das Recht, den Passagier aufzufordern, das Flugzeug zu verlassen, die weitere Beförderung des Passagiers auf einem Anschlussflug an einen beliebigen Ort zu verweigern oder die dem Passagier seine Beförderung über das gesamte Streckennetz zu verwehren. Der verantwortliche Kapitän ist befugt, zur Aufrechterhaltung und / oder zur Sicherstellung von Sicherheit und Ordnung an Bord alle angemessenen und erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Gegen Passagiere, die sich in Flugzeugen derart verschulden, werden Straf- und Gerichtsverfahren eingeleitet.

FLÜGE MIT RAUCHVERBOT

Auf Flügen von Freebird Airlines ist das Rauchen verboten. Das Rauchen ist in allen Bereichen des Flugzeugs und während des gesamten Aufenthalts im Flugzeug strengst verboten. Der Einsatz elektronischer Zigaretten ist in allen Bereichen des Flugzeugs und während des gesamten Aufenthalts im Flugzeug strengst verboten.

KRANKE PASSAGIERE

Eine Beförderung auf dem Luftweg kann gesundheitliche Risiken hervorrufen. Kranke Passagiere werden ausschließlich nach Vorlage einer (vorzugsweise in englischer Sprache verfassten) schriftlichen Genehmigung / eines ärztlichen Gesundheitsberichts zum Flug zugelassen. Für Fluggäste, die beim Einsteigen in das Flugzeug / beim Aussteigen aus dem Flugzeug Hilfe anfordern / benötigen und / oder unvorhersehbare medizinische Hilfe benötigen, fallen im Normalfall für zusätzliche Dienstleistungen keine Extrakosten an.

Ist eine von einem beliebigen Arzt ausgestellte Genehmigung für Flugreisen erforderlich, sind in der jeweiligen Genehmigung auch gleichzeitig die Anforderungen der Begleitperson / Pflegeperson zu nennen. Ist in der Genehmigung die Anforderung an die Begleitperson nicht genannt, sind die Begleiter / Betreuer durch den jeweiligen Passagier selbst bereitzustellen.

BEFÖRDERUNG DES GEPÄCKS

Kostenlose Gepäcklimits sind im Beförderungsdokument (Ticket oder anderes Beförderungsdokument) eindeutig angegeben. Eine Beförderung von Mehrgepäck bzw. Spezialgepäck ist kostenpflichtig. Eine zusätzliche Freigepäckmenge oder das Recht zur Beförderung von Spezialgepäck (z.B. Golftasche usw.) kann über die Website von Freebird gekauft werden.

HÖCHSTGEWICHT FÜR EIN GEPÄCKSTÜCK

Registrierte Gepäckstücke aus nur einem Stück mit einem Gewicht über 32 Kg werden nicht akzeptiert.

Sollte ein Stück Gepäck, welches das genannte Höchstgewicht überschreitet, mitgeführt werden wollen, hat der Passagier

a) das jeweilige Gepäckstück in mehreren Teilen erneut zu verpacken, sodass ein Stück höchstens 32 Kg wiegt, oder


b) das jeweilige Gepäckstück als Frachtgepäcke zu versenden.


HANDGEPÄCK 

Beim Check-in erfolgen stichprobenartig Kontrollen. Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Messer, Scheren, Maniküre-Sets usw.) dürfen nicht im Handgepäck mitgeführt werden, sondern müssen im registrierten Gepäck transportiert werden. Freebird Airlines haftet nicht für Artikel, die im Rahmen der Sicherheitskontrollen des Flughafens abgelehnt wurden, und hat diesbezüglich auch keine Aufbewahrungspflicht.

Es kann nur ein Stück Handgepäck mit einem Höchstgewicht von max. 8 Kg befördert werden.

Freebird Airlines behält sich das Recht vor, bei Überschreitung des maximal zulässigen Gewichts für Handgepäck eine Mehrgebühr zu erheben. Die Abmessungen des Handgepäcks dürfen die Abmessungen von 55 cm x 40 cm x 20 cm nicht überschreiten. Aus Platz- oder Sicherheitsgründen ist pro Passagier nur ein Stück Handgepäck gestattet. Weitere Gegenstände, die als Handgepäck kostenlos mitgeführt und in das Flugzeug eingeführt werden können, sind unten aufgelistet. Sollte in der Kabine nicht ausreichend Platz für den Transport vorhanden sein, müssen diese Gegenstände als registriertes Gepäck mitgeführt werden.

  • 1 Handtasche, geeignet für das Reisen
  • 1 Mantel, Halstuch, Schal oder Decke
  • 1 Einkaufstasche mit Artikeln aus dem Duty-Free-Shop
  • 1 Regenschirm (außer diejenigen mit Spitze) oder Spazierstock
  • 1 Kamera oder Fernglas
  • Bücher und Zeitschriften zum Lesen auf dem Flug
  • Babynahrung,
  • 1 Laptop

Gemäß der Verordnung 1546/2006/EG darf bei allen aus Europa gestarteten Flügen (einschließlich internationaler Flüge) der Transport von Flüssigkeiten, Druckbehältern (z. B. Sprays), Pasten, Lotionen und sonstigen gelartigen Produkten im Handgepäck nur bis zu 100 ml erfolgen, wobei die Menge entsprechend der Verpackungsmenge des Produkts festzulegen ist. Es ist zulässig, bis zu 100 ml pro Verpackungseinheit zu transportieren, um anhand der angegebenen Menge zu bestimmen. Separate Behälter müssen in einen wiederverschließbaren Beutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter gelegt werden. Pro Passagier ist ein Beutel gestattet. Für Arzneimittel und Babynahrung gelten besondere Regeln. Durch verschiedene Nicht-EU-Staaten wurden identische oder vergleichbare Vorschriften erlassen. Passagiere können von uns oder unseren Vertragsagenturen weitere Informationen erhalten.

VERBOTENE GEPÄCKSTÜCKE

Scharfe, spitze oder gefährliche Gegenstände wie Messer, Taschenmesser, Rasiermesser oder Stricknadeln dürfen von Passagieren grundsätzlich nicht als Handgepäck mitgeführt werden. Gegenstände dieser Art können jedoch als Gepäck im Frachtraum unter dem Flugzeug befördert werden. Werden während der Sicherheitskontrolle Gegenstände dieser Art durch das Sicherheitspersonal festgestellt, ist das Sicherheitspersonal dazu befugt, diese Gegenstände zu zerstören, wobei den Eigentümern dieser Gegenstände der Neukauf solcher Gegenstände verwehrt wird. Freebird Airlines übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust solcher Gegenstände.

Unter gefährlichen Stoffen sind jegliche Arten von Stoffen zu verstehen, die bei einem Transport im Flugzeug ein Risiko für die Gesundheit, Sicherheit oder das Eigentum Dritter darstellen. Jegliches Gepäck, das gefährliche Güter beinhaltet, unterliegt nationalen und internationalen Vorschriften. Frachten dieser Art müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet und der Gefahrenstoffinhalt muss eindeutig angegeben werden.

Aus Sicherheitsgründen ist der Transport unten genannter Gegenstände in Sperrgebieten und innerhalb des Flugzeugs durch Passagiere verboten:

  • Alle Arten von Waffen, Pistolen oder Schusswaffen (sämtliche Arten von Pistolen, Revolvern, Kugelpistolen, Gewehren, Schrotflinten, alle Arten von Gegenständen, die Verletzungen verursachen oder Kugeln abschießen können, Replik- und Nachahmungswaffen, ergänzende Teile von Schusswaffen (Teleskopzielgeräte und Visiere ausgenommen), Luftpistolen, Luftgewehre, Leuchtgewehre, Startpistolen, alle Arten von Spielzeugpistolen, BB-Softpistolen, industrielle Gewehrmechanismen, Bolzen- und Schraubenpistolen, Armbrüste und Pfeile, Harpunen und Harpunenwerfer, Schlingen oder Katapulte, Harpunengewehre, Speere, große Nägel, Unterwasserpistolen, Jagdgewehre, Betäubungs- oder Schockgeräte, Bienenstöcke, Betäubungspistolen, ballistisch betriebene Energiewaffen (Elektroschocker), Feuerzeuge in Form von Schusswaffen;
  • Spitz- / scharfkantige oder spitzige Waffen, Schneidwerkzeuge, Äxte, Pfeile, Dartpfeile, Haken, Klammern, Hakenstreifen, hakenförmige Eisenstangen, Spikes, Spikeschrauben, Speere, Lanzen, Eispickel, Meißel, zum Einsatz als potenzielle Waffen jegliche Arten von Messern mit beliebiger Länge oder aus Metall gefertigte Messer mit zurückführender Schneidefläche, einschließlich Messer für zeremonielle oder religiöse Funktionen oder Jagdfunktionen, Schnappmesser, abschließbare Messer, Fechtschwerter, Handbeilen, Macheten, mit Ausnahme von Einwegrasierern oder Rasierapparaten mit Messern in speziellen Schutzhüllen alle Arten von Rasiermessern, Schwertern, Bajonetts, Schwertstöcken, Skalpellen, Chirurgenmessern, scharfen Scheren, Ski- und Wander- / Laufstöcken, Ruten, Ninja-Sternen, Leuchtpatronen, Bohrern, Schneidern, Lochern, Schraubenziehern, Bohrer- und Schraubenzieherspitzen, Teppichmesser, Drahtscheren, Drahtzangen, Spitz- und / oder Schneidwerkzeuge mit Verletzungsgefahr wie Verpackungsmesser, multifunktionale Teppichmesser und kleine Taschenmesser, Sägen aller Art, Schraubenzieher, Brechstangen, Hebel, Griffe, Meißel, steile Nägel, Gabelhammer, Hammer, Hammer mit Kautschukkopf, Zangen, Spitzzangen, Rohrschlüssel / Schraubenschlüssel, verstellbare Rohrschlüssel / Schraubenschlüssel, Schraubengeräte, Schweißgeräte, Tauchlampen und alle Arten von Wartungs- und Reparaturwerkzeugen, deren Einsatz als scharfe und / oder spitze Waffen möglich ist.
  • Unscharfe Gegenstände, die Verletzungen verursachen können, einschließlich Tennisschläger, Baseball- und Softballschläger, harte oder flexible Golfschläger, Gummischläger, Stangen, Eisenstangen und Schläger aller Art (dicke und kurze Schläger mit flexiblem Ledergriff)
  • Kegeln, Haken, nordische Spazierstöcke, Cricket-Stöcke, Hockeyschläger und Startstöcke, Lacrosse-Stöcke, Schneeski und Kanupaddeln, Skateboards, Billardstöcke, Angelruten, Schlagringe, Kampfkunstausrüstung wie Stöcke, Stangen, Keile und Schwerter
  • Gegenstände, die die Gesundheit der Passagiere oder der Flugbesatzung, die Sicherheit des Flugzeugs und der Fracht im Flugzeug gefährden: Munition, Sprengkapseln, Zünderteile, Zünder, sonstige Sprengvorrichtungen, Rauchfackeln, langsam brennende Dochte, Sprengstoffe und Sprengkörper, Replikate oder Sprengstoffimitationen oder brennbare Materialien wie explosive militärische Geräte wie Granaten, Minen, Granaten, Gase wie Butan, Propan, Acetylen und Sauerstoff sowie deren Behälter, Feuerwerkskörper, Fackeln aller Art und andere pyrotechnische Munitionen, Streichhölzer außer Sicherheitsstreichhölzer, alle aus Metall oder Zinn gefertigte Tabakdosen, brennbare Flüssigkeiten wie Petroleum/Benzin, Diesel, Alkohol, Ethanol, Aerosole, Terpentin, Spiritus, Terpentinöl, Verdünnungschemikalien wie Verdünner, alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 70 Vol.-%
  • Chemische oder toxische / giftige Substanzen, die die Gesundheit der Passagiere oder der Flugbesatzung, die Sicherheit des Flugzeugs und der Fracht im Flugzeug gefährden: korrosive / ätzende Substanzen wie Quecksilber und Chlor im Thermometer, auslaufbare Batterien / Akkus, Säuren, Laugen, Bleichmittel wie Waschlauge und Bleichmittel, inaktivierende oder betäubende Sprays wie Pfefferspray, Tränengas, radioaktive Substanzen wie Heilmittel oder kommerzielle Isotope, infiziertes Blut oder biologisch gefährliche Materialien wie Bakterien und Viren, Materialien wie Feuerlöscher, die nicht gemäß den Notfallbestimmungen und dem Brandschutzplan des Flugzeugs entsprechend befördert werden und infolge von Oxidation entzünden oder erhitzen können.

Unten stehende Gegenstände können im registrierten Gepäck nicht befördert werden:

Ein Befördern von entzündlichen, brennbaren, ätzenden, toxischen / giftigen, oxidierenden, explosiven, radioaktiven, infektiösen, selbstentzündlichen und bei Feuchtigkeit oder Druckgas gefährlichen Substanzen, organische Peroxiden und gefährlichen Stoffen, die diese Stoffe und andere zu untersuchende Stoffe enthalten, Patronen, Zünder, Zündkapseln, langsam brennende Zäpfchen, Detonatoren, Handgranaten, Minen, Propan- oder Butangas, brennbare Flüssigkeiten wie Erdöl / Benzin, Methanol, Methylalkohol und Ausrüstungen und Geräte mit diesen Substanzen wie z.B. Gasflaschen für Campingzwecke, brennbarer Feststoffe, reaktiven Stoffen wie Magnesium, Zündfeuerzeuge, Feuerwerkskörpern, Fackeln, Wunderkerzen, Bleichmittel, Waschlaugen, Oxidationsmittel, z. B. Karosseriereparatur-Kits, organischen Peroxiden, Rattengift, toxischer / giftiger oder infektiöser Substanzen wie infiziertes Blut, einschließlich heilender oder kommerzieller Isotope alle radioaktiven Substanzen, Quecksilber, Kraftfahrzeugbatterien und Komponenten kraftstoffhaltiger Kraftfahrzeugkraftstoffsysteme ist VERBOTEN.

Elektrische Skateboards, Segways (sich selbstausgleichende Zweiradtransportfahrzeuge), Einradtransportfahrzeuge, Einräder oder andere mit Lithiumbatterien betriebene tragbare Fahrzeuge werden bei unseren Flügen weder als Handgepäck noch als Frachtgepäck angenommen. 

Zum Schutz des Bodenpersonals und anderer Arbeiter müssen alle Schneidwerkzeuge im registrierten Gepäck sicher verpackt sein.

Explosive Elemente wie Farben, Feuerwerkskörper, Patronen, Kettensägen, Modellflugzeuge, Rasenmäher mit Brennmotoren und radioaktive Substanzen können als Handgepäck oder registriertes Gepäck nicht befördert werden.

Eine Beförderung von Feuerzeugen und Streichhölzern im registrierten Gepäck bzw. im Handgepäck ist grundsätzlich verboten, diese Gegenstände hat der Passagier auf sich mitzuführen. Das Befördern von Lithium-Ersatzbatterien im Handgepäck unterliegt bestimmten Einschränkungen, wobei ein Transport im registrierten Gepäck grundsätzlich verboten ist.

Lithiumbatterien und Feuerzeuge: Batteriebetriebene Feuerzeuge wie Lithium-Ionen- oder Lithium-Metall-Batterien (z. B. Laser-Plasma-Feuerzeuge, Tesla-Spulenfeuerzeuge, Schmelzfeuerzeuge, Lichtbogenfeuerzeuge und Doppelbogenfeuerzeuge), die über keine Sicherheitsabdeckung verfügen oder gegen ein unwillkürliches Aktivieren keine Schutzvorrichtung haben.


VERWEIGERUNG DER GEPÄCKBEFÖRDERUNG

Freebird Airlines ist berechtigt, das Befördern von Gepäckstücken zu verweigern, wenn trotz höchster Sorgfalt wegen nicht ausreichender Verpackung ein Beschädigungsrisiko besteht.

DURCHSUCHUNGSRECHT

Aus Sicherheitsgründen kann Freebird Airlines das Einverständnis des Passagiers dazu verlangen, sich selbst oder sein Gepäck durchsuchen zu lassen. In diesem Zusammenhang können die Gepäckstücke des Passagiers in Anwesenheit oder in Abwesenheit des Passagiers durchsucht werden oder durchsucht werden gelassen, um festzustellen, ob in den Gepäckstücken ein unter Pkt. 2.4 genannter verbotener Gegenstand oder der Freebird Airlines nicht gemeldete Waffen oder Munitionen vorhanden sind. und durch X-Ray oder einer vergleichbaren Methode durchscannen zu lassen. Sollte der jeweilige Passagier die Durchsuchungsforderung ablehnen, ist Freebird Airlines dazu berechtigt, die Beförderung des jeweiligen Passagiers oder des jeweiligen Gepäckstücks abzulehnen.

Freigepäck

 

Kostenlose Gepäcklimits sind im Beförderungsdokument (Ticket oder anderes Beförderungsdokument) eindeutig angegeben. Eine Beförderung von Mehrgepäck bzw. Spezialgepäck ist kostenpflichtig. Eine zusätzliche Freigepäckmenge oder das Recht zur Beförderung von Spezialgepäck (z.B. Golftasche usw.) kann über die Website von Freebird gekauft werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sitzreservierung

 

Bei Auslandsflügen kann bis zu 6 Stunden vor dem Abflug über www.freebirdairlines.com eine Sitzreservierung vorgenommen werden. Dieser Dienst wird angeboten für Flüge von Freebird Airlines (FH/FHY) und für Flüge von Freebird Airlines, die mit Flugzeugen von Freebird Airlines geflogen werden.

Die Zahlung der Sitzreservierung erfolgt im Voraus, wobei unten stehende Bedingungen Gültigkeit haben: 

  • Eine Sitzauswahl bei Reservierung mit Option ist nicht möglich. Die Sitzauswahl hat während des Ticketkaufs oder nach dem Ticketkauf zu erfolgen. (Wird die für die Sitzauswahl anfallende Gebühr nicht geleistet, wird die Reservierung nach kurzer Zeit automatisch storniert).
  • Eine Stornierung oder Erstattung der Sitzreservierung ist ausgeschlossen.
  • Gemäß den Sicherheitsanforderungen können unten genannte Personen die Sitze an den Notausgängen nicht einnehmen:
  • Babys (unter 2 Jahren) und Kinder (unter 12 Jahren)
  • Schwangere Frauen
  • In der Kabine ein Haustiere mitführende Passagiere
  • Personen mit körperlicher und / oder geistiger Behinderung
  • Personen, deren Bewegungsfreiheit wegen Körpermaßen, Erkrankung oder Alter eingeschränkt ist.
  • Personen, die in den Sitzreihen der Notausgänge eine Sitzreservierung vornehmen, bestätigen ausdrücklich, dass oben stehende Ausschlusskriterien für die jeweiligen Passagiere nicht zutreffend sind. Andernfalls verfügt Freebird Airlines über das Recht, Passagiere, die oben stehende Ausschlusskriterien erfüllen, aber trotzdem eine Sitzplatzreservierung in der Sitzreihe des Notausgangs vorgenommen haben, an einen anderen Platz zu versetzen.
  • Im Rahmen gültiger Sicherheitsstandards haben behinderte Passagiere gegenüber den anderen Passagieren stets Vorrang.
  • Behinderten Personen, Kindern und Personen mit Bewegungseinschränkungen ist das Sitzen n der Nähe des Notausgangs nicht gestattet.
  • Babys (unter 2 Jahren) müssen (sofern ein Elternteil des jeweiligen Babys nicht mitfliegt) durch eine mindestens 18 Jahre alte Begleitperson begleitet werden.
  • Solange es sich nicht um ein Kinderpassagier ohne Begleitperson handelt, müssen Kinder (unter 12 Jahren) von einem Erwachsenen begleitet werden.

Check-in

 

Check-in am Flughafen

Die Check-in-Verfahren an allen Flughäfen beginnen 3 Stunden vor dem Flug und enden 1 Stunden vor dem Flug. An Flughäfen umzusetzende Sicherheits Maßnahmen können zu längeren Wartezeiten führen. Wir empfehlen Ihnen, 3 Stunden vor Ihrem Flug am Flughafen zu sein, damit Sie Ihre Reise bequem antreten können.

Beim Check-in benötigen Sie einen gültigen Reisepass gemäß den Bestimmungen des Reiselandes. Sie müssen die erforderlichen Unterlagen einreichen

Dokumente (Visum/Aufenthaltserlaubnis) und ggf. weitere Dokumente. 

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.iatatravelcentre.com/world.php.

Online Check-in

Auf unseren Linienflügen können Sie Ihren Online-Check-in-Prozess ab 10 Tagen vor Ihrem Flug abschließen, indem Sie einen kostenpflichtigen Sitzplatz auswählen. Wenn weniger als 24 Stunden bis zu Ihrem Flug verbleiben, können Sie auf den Ihnen vom System zugewiesenen Sitzplätzen einchecken. Wenn Sie einen anderen Sitzplatz bevorzugen als den Ihnen zugewiesenen Sitzplatz, können Sie einen der verfügbaren Sitzplätze wählen. Je nach Ihrem Sitzplatzwunsch und für die von Ihnen gewünschten Zusatzleistungen können Gebühren anfallen.

Der Online-Check-in endet 4 Stunden vor Ihrem Flug.

Nach Abschluss Ihrer Transaktionen erhalten Sie je nach Wunsch eine Online-Check-in-Bestätigung per E-Mail oder SMS. Wir empfehlen Ihnen, 3 Stunden vor Ihrem Flug am Flughafen zu sein, da es an den Sicherheitsschaltern zu Staus kommen kann. 

Wir wünschen Ihnen einenangenehmen Flug.

Wenn Sie über einen Reiseveranstalter gebucht haben, können Sie mit Ihrem vom Reiseveranstalter erstellten Reservierungsnummer 24 Stunden vor Ihrem Flug online einchecken. Bei vom Reiseveranstalter erstellten Reservierungen endet der Online-Check-in 4 Stunden vor Ihrem Flug. In diesem Zeitraum können Sie mit dem vom System zugewiesenen Sitzplatz einchecken und auf Wunsch Ihren Wunschsitzplatz auswählen. Je nach Ihrem Sitzplatzwunsch und für die von Ihnen gewünschten Zusatzleistungen können Gebühren anfallen.

Der Online-Check-in-Service ist nur an Flughäfen verfügbar, die für diesen Service geeignet sind. Wir arbeiten weiterhin daran, den Online-Check-in-Service mit Barcode-Bordkarten an mehr Plätzen anzubieten und Ihre Reise komfortabler zu gestalten.

In folgenden Fällen ist der Online-Check-in leider nicht möglich

  • Passagiere im Alter von 5 bis 12 Jahren, die alleine reisen
  • Fluggäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität können den Online-Check-in nicht nutzen, wenn sie spezielle Dienstleistungen oder Zusatzgeräte benötigen, die sich am Flughafen befinden.

Beförderung Von Spezialgepack Und Tieren

 

Die Beförderung von Spezialgepäck ist gebührenpflichtig. Dies umfasst Sportgeräte und -ausrüstung (wie Golf- und Tauchausrüstung, Fahrräder, Bodyboards, Surfbretter, Skiausrüstung usw.) und Haustiere. Die Beförderung von Haustieren unterliegt gleichzeitig den IATA-Bestimmungen und den nationalen gesetzlichen Bestimmungen für die Beförderung von Haustieren. Haustiere müssen in der Kabine in einer geeigneten, geschlossenen, wasserdichten und sicheren Tragetasche für Haustiere befördert werden. Einschließlich des Eigengewichts der Tragetasche darf das Gesamtgewicht 8 Kg nicht überschreiten. Aus Platz- und Sicherheitsgründen können Passagiere die Beförderung ihrer Haustiere nur fordern, sofern zum Zeitpunkt der Buchung die Fluggesellschaft über die Haustierbeförderung informiert und die Beförderung durch die Fluggesellschaft bestätigt wurde. Der Passagier ist dafür verantwortlich, alle Bestimmungen in Bezug auf Impfdokumente, Gesundheitsdokumente und Einreisedokumente für das Ankunftsland einzuhalten. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt oder nachgewiesen, hat Freebird Airlines das Recht zur Verweigerung der Beförderung des Haustieres.

Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Beförderung von Tieren im Gepäckraum des Flugzeugs grundsätzlich nicht gestattet ist. 

  • Im Rahmen der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Zwecke werden Haustiere ausschließlich als Hunde und Katzen definiert, wobei diese in speziell für Haustiere bestimmten Tragetaschen mit einer Abmessung von 55x40x20cm befördert werden müssen. Für die Bereitstellung der Tragetasche für Haustiere ist der Passagier selbst verantwortlich.
  • Katzen und Hunde müssen mindestens 10 Wochen alt und entsprechend geimpft sein. Katzen und Hunde im Alter von 10 bis 12 Wochen können ausschließlich nach Vorlage einer ausdrücklichen tierärztlichen Transportgenehmigung befördert werde.
  • Das Tier muss sich während des gesamten Fluges in einer geschlossenen Transport-Box befinden. Die Transport-Box wird vor bzw. unter dem Sitz des jeweiligen Passagiers aufbewahrt.
  • Schwangere Haustiere werden nicht in das Flugzeug aufgenommen.
  • Der Passagier ist zur Vorlage des Gesundheitszeugnisses, der Impfdokumente und des Ausweises des Haustieres verpflichtet. Die Gültigkeitsdauer der Tollwutimpfung darf nicht weniger als 21 Tage nach Abschluss des Impfprotokolls für die Erstimpfung beginnen und die Folgeimpfung muss innerhalb der Wirkungsdauer der vorherigen Impfung erfolgt sein.
  • Das Gesamtgewicht des Haustieres darf einschließlich des Eigengewichts der Tragetasche bzw. Trag-Box bis zu 2 Tieren max. 8 Kg betragen.
  • Ohne Berücksichtigung des Gewichts des Tieres sind ausschließlich Hunde und Katzen als Haustiere zugelassen und können bei einem beliebigen Flug in der Kabine befördert werden (wobei Nagetiere ausgeschlossen sind).
  • Das Haustier muss sauber und gesund sein und darf nicht unangenehm riechen.
  • Wird beim Check-in eine verdächtige Lage des Haustiers festgestellt (ist das Tier unruhig, aggressiv, krank usw.), hat das zuständige Flughafenpersonal das Recht, das Tier nicht zum Flug zuzulassen.
  • Blindenhunde, die Fluggäste mit Seh- und Schwerbehinderungen begleiten, werden in die Passagierkabine aufgenommen und stets kostenlos befördert.
  • Wildtiere wie Schlangen, Kriechtiere, Löwen usw. werden nicht in die Kabine aufgenommen.
  • Im Flugzeug ist pro Passagier nur ein Käfig zugelassen.
  • In der Passagierkabine dürfen höchstens 6 Haustiere befördert werden.

Blindenhunde

Blindenhunde, die Fluggäste mit Seh- und Schwerbehinderungen begleiten, werden in die Passagierkabine aufgenommen und stets kostenlos befördert.

Eine Beförderung unten stehender Gegenstände im registrierten Gepäck ist ausgeschlossen: 

  • Geld, Juwelierstücke, Edelmetalle, Kameras, Mobiltelefone, Elektrogeräte wie Laptops oder PCs, Handelsdokumente usw.
  • Mit Ausnahme von Pässen und anderen Ausweispapieren, Produktmustern oder Wertsachen, d.h. Kleidungsstücken, alle Waren im Wert von mehr als 300 EUR (zum Zeitpunkt des Kaufs).

Gemäß Artikel 20 des Montrealer Übereinkommens und/oder gemäß den Artikeln 20 und 21 des Warschauer Übereinkommens haftet Freebird Airlines nicht für einen Schaden oder Verlust von Gegenständen, die entgegen den vorstehenden Bestimmungen im registrierten Gepäck befördert werden. Der vorstehend erklärte Haftungsausschluss gilt auch für mögliche zusammenhängende und indirekte Schäden, die durch die Beförderung solcher Gegenstände im registrierten Gepäck verursacht werden.

Elektrogerate

 

Die unbefugte Verwendung elektronischer Geräte einschließlich Laptops, persönlicher digitaler Assistenten (PDAs), CD-Player, elektronischer Spiele oder Übertragungsgeräte, ferngesteuerter Spielzeuge und Handfunkgeräte ist grundsätzlich verboten und strafbar. Die Verwendung von Hörgeräten und Herzschrittmachern ist zweifellos gestattet.

Mobiltelefone, Smartphones oder vergleichbare tragbare Elektrogeräte mit Antennen verfügen im Allgemeinen über eingebettete Funktionen (wie z. B. Spiele, Kamera, Video, Agenda, E-Mail, Media Player und zahlreiche weitere Funktionen). Diese Geräte können ausschließlich im Flugzeugmodus verwendet werden. Der Flugzeugmodus deaktiviert die eingebettete Antenne und die Übertragung von Funktionen, sodass einer Verwendung des Geräts im Flugzeug nichts entgegen steht.

Die Verwendung der Funktionsübertragung von Telefonen oder tragbarer Elektrogeräten während des Fluges ist grundsätzlich verboten.

Bedingungen für Zusatzleistungen

 

Sitzplatz, Sport-, Sonder- und Zusatzgepäck bis 6 Stunden und Menüs können 72 Stunden vor Ihrem Abflug gebucht werden..

Können gekaufte Plätze storniert werden?

Bei gebuchten Plätzen kann bei Sitzplatzwechsel oder Stornierung eine Rückerstattung des bezahlten Preises oder eine Übertragung auf andere Personen nicht erfolgen.

Kann die Essensbestellung storniert werden?

Bei gekauften Essensgerichten kann bei Änderung oder Stornierung eine Rückerstattung des bezahlten Preises oder eine Übertragung auf andere Personen nicht erfolgen.

Kann das gekaufte Freigepäck storniert werden?

Bei gekauftem Recht für Extragepäck kann bei Stornierung eine Rückerstattung des bezahlten Preises oder eine Übertragung auf andere Personen nicht erfolgen.

Kann die gekaufte Sonderausstattung storniert werden?

Bei gekaufter Sonderausstattung kann bei Stornierung eine Rückerstattung des bezahlten Preises oder eine Übertragung auf andere Personen nicht erfolgen.

Registriertes Gepäckstück

 

Ab der Übergabe des Gepäcks an Freebird Airlines erstellt Freebird Airlines für jedes Gepäckstück ein Gepäcketikett und stellt das Gepäck unter seine eigene Aufbewahrung.

Befindet sich am Gepäckstück kein Etikett mit Vorname, Nachname und Adresse, hat der Passagier vor der Übergabe des Gepäcks dem Gepäckstück ein Etikett mit seinen persönlichen Angaben hinzuzufügen.

Der Passagier ist verpflichtet, die Informationen für ein jedes registriertes Gepäckstück das Gepäcketikett zu erhalten, aufzubewahren und die darauf eingetragenen Angaben zu überprüfen. Andernfalls haftet Freebird Airlines nicht für Schäden, die sich aus der Beförderung dieses Gepäcks ergeben.

Das registrierte Gepäck muss dem normalen Gebrauch standhalten und den Inhalt schützen können.

Freebird Airlines haftet nicht für auf eine ungeschützte Übergabe der Gepäckstücke zurückgehende Verschmutzungen, Reibung, Verschleiß und andere Schäden von Objekten, die der Gepäckdefinition nicht entsprechen.

Vor der Übergabe von Fernsehern und anderen Objekten, die zum Zeitpunkt des Check-ins als registriertes Gepäck übergeben werden wollen, hat der Passagier auf Anforderung eine Entlastung darüber zu unterzeichnen, dass Freebird Airlines keine Verantwortung für die Beförderung dieser Objekte übernimmt. In jedem Fall hat Freebird Airlines das Recht, die Beförderung dieser Gegenstände abzulehnen.

Vor der Übergabe von Rollstühlen als Gepäckstück muss der Passagier Objekte dieser Art mit einem Etikett, aus dem Angaben wie Namen, Nachnamen und Adresse hervorgehen, versehen.

Das registrierte Gepäck wird nach Möglichkeit in demselben Flugzeug mit dem Passagier befördert, es sei denn, Freebird Airlines beschließt aus Sicherheitsgründen oder aus betrieblichen Gründen die Beförderung des Gepäckstücks mit einem anderen Flug. Wird das Gepäck des Passagiers mit einem anderen Flugzeug befördert werden, wird Freebird Airlines das Gepäck dem Passagier übergeben, sofern es den zutreffenden Bestimmungen entsprechend nicht der Anwendung von Zollverfahren unterliegt.

Medizinische Assistenz

 

BEHINDERTE PASSAGIERE UND PASSAGIERE MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT

Ein behinderter Passagier oder Passagier mit eingeschränkter Mobilität ist ein Passagier, dessen Bewegungen aufgrund von geistiger Behinderung, Alter, Krankheit oder anderen Behinderungen körperlich oder sinnlich eingeschränkt sind und der aus diesem Grund besonderer Pflege und Betreuung bedarf.

  • BLND: Blind.
  • DEAF: Fluggast, der taub ist, oder ein Fluggast, der mit Putting-Sprache taub ist.
  • DEAF/BLIND: Blinder und gehörloser Passagier, der sich nur mit Hilfe einer Begleitperson fortbewegen kann.
  • MEDA: Passagiere, deren Mobilität aufgrund von klinischen Fällen mit laufender medizinischer Pathologie eingeschränkt ist und die von medizinischen Behörden zur Reise berechtigt sind. Dieser Passagier ist in der Regel im Zusammenhang mit der betreffenden Krankheit oder dem betreffenden Unfall sozialversichert.
  • WCHR: Passagiere, die Treppen hinauf- und hinuntersteigen und sich in der Flugzeugkabine bewegen können, aber für die Entfernung zum/vom Flugzeug einen Rollstuhl benötigen.
  • WCHS: Passagiere, die keine Treppen hinauf- und hinuntersteigen können, wenn der Rollstuhl zum/vom Flugzeug benötigt wird und der Passagier die Stufen hinauf-/hinuntergetragen werden muss, aber in der Lage ist, sich selbst zum/vom Kabinensitz zu begeben.
  • WCHP: Passagier mit einer Behinderung der unteren Gliedmaßen, der über ausreichende persönliche Autonomie verfügt, um für sich selbst zu sorgen, der jedoch Hilfe beim Ein- oder Aussteigen benötigt und sich in der Flugzeugkabine nur mit Hilfe eines Bordrollstuhls bewegen kann.
  • WCHC: Passagiere, die vollständig immobil sind und einen Rollstuhl zum/vom Flugzeug benötigen und die Stufen hinauf/hinunter und zu/von ihrem Kabinensitz getragen werden müssen.
  • MAAS: Treffen und assistieren. Alle anderen Passagiere, die besondere Hilfe benötigen.

PASSAGIERE, DIE ÄRZTLICHE FREIGABE BENÖTIGEN

Passagiere, die anscheinend an einer übertragbaren Krankheit oder einem Zustand leiden, der eine direkte Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit anderer Personen auf dem Flug darstellen könnte, kranke und verletzte Passagiere werden nur akzeptiert, wenn sie im Besitz einer schriftlichen Fluggenehmigung / eines Fitnessberichts eines Arztes sind.
Soweit ein ärztliches Attest über die Flugreisetauglichkeit erforderlich ist, muss dieses Attest auch eine Aussage über die Notwendigkeit einer Begleitperson/Begleitperson enthalten. Sollte die Bescheinigung eine solche Notwendigkeit ausweisen, hat der Fahrgast für eine eigene Begleitperson/Begleitperson zu sorgen. Die ärztliche Freigabe sollte vorzugsweise in englischer Sprache vorgelegt werden. Andere Sprachen sind zulässig, sofern der Inhalt vom Kommandanten oder der Kabinenbesatzung überprüft wird.

  • LEGL (Bein in Gips) – für Passagiere mit einem linken Bein in Gips oder einem verschmolzenen Knie (nur in Verbindung mit dem SSR-Code MEDA zu verwenden).
  • LEGR (Bein in Gips) – für Passagiere mit einem rechten Bein in Gips oder einem verschmolzenen Knie (nur in Verbindung mit dem SSR-Code MEDA zu verwenden).
  • LEGB (Bein in Gips) – für Passagiere mit beiden Beinen in Gips (nur in Verbindung mit SSR-Code MEDA zu verwenden).
  • MEDA (Medizinischer Fall) – Betriebsärztliche Freigabe kann erforderlich sein. Im Allgemeinen nicht für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität zu verwenden, die nur besondere Unterstützung oder Handhabung benötigen. Je nach Mobilitätsgrund kann jedoch in manchen Fällen eine ärztliche Bescheinigung erforderlich sein.
  • OXYG (Sauerstoff) – für sitzende oder auf einer Trage reisende Passagiere, die während des Fluges Sauerstoff benötigen (nur in Verbindung mit dem SSR-Code MEDA zu verwenden).
    Passagiere, die während des Fluges therapeutischen Sauerstoff benötigen, müssen die von Freebird Airlines bereitgestellte Ausrüstung verwenden, die nur im Falle eines medizinischen Notfalls bereitgestellt wird. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die adresse [email protected]
    Anderer tragbarer Sauerstoff, mit Ausnahme kleiner 2-l-/200-bar-Flaschen, darf während des Fluges nicht verwendet werden, es sei denn, dies entspricht den Gefahrgutvorschriften. Die Gesamtzahl der Sauerstoffflaschen ist auf eine Gesamtzahl beschränkt, die 10 % der Kabinenkonfiguration nicht überschreitet.
    Freebird Airlines akzeptiert die leeren Sauerstoffflaschen des Passagiers mit geöffneten Ventilen als aufgegebenes Gepäck.
    Der Fluggast erhält ein ärztliches Attest mit folgenden Angaben:
    • Art der Bedingung
    • Flugtauglichkeit
    • Die Besatzung muss darüber informiert werden, dass Sauerstoff benötigt wird.
  • Tragbarer Sauerstoffkonzentrator PPOC/CPAP- Für CPAP-/Schlaf- oder Sauerstoffgeräte, die keine Flüssigsauerstoffgeräte enthalten;
    Passagiere können ihre Schlafgeräte (ohne Sauerstoff) oder PPOC (tragbare Sauerstoffkonzentratoren, die keinen flüssigen Sauerstoff enthalten) auf dem Flug kostenlos mit in die Kabine nehmen. Wenn der Passagier sein Gerät während des Fluges verwenden muss, muss das Kabinenpersonal informiert werden. In unseren Flugzeugen gibt es keinen Strom.
    Die ärztliche Freigabe sollte vorzugsweise in englischer Sprache vorgelegt werden. Andere Sprachen sind zulässig, sofern der Inhalt vom Kommandanten oder der Kabinenbesatzung überprüft wird.
    Freebird Airlines übernimmt keine Haftung im Falle einer negativen Situation (z. B. Sicherheitskontrolle usw.).
  • STCR (Tragenpassagier) Dieser Service gilt nicht für kommerzielle Flüge. Im Falle eines Flugzeugs, das ausschließlich für den Transport einer Gruppe verwendet wird, muss die vorherige Bestätigung durch die Direktoren für Ground Operationen und Technisches Management erfolgen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Adresse [email protected]

Reise Mit Ihrem Baby

 

Sie können mit Ihrem Baby im Alter zwischen 7 Tagen und 2 Jahren reisen und dabei von unseren ermäßigten Flugtickets für Babygäste Gebrauch machen. Babys, die jünger sind als 7 Tage werden unter keinen Umständen zum Flug zugelassen.

Unsere Babypassagiere können nur mit einem Begleiter reisen. Der Begleiter muss mindestens 18 Jahre alt sein; jeder Begleiter darf nur ein Baby begleiten. Unsere Babypassagiere reisen auf dem Schoß des Begleiters unter Verwendung eines speziellen Babygurts. Mutter oder Vater oder ein Erwachsener ab 18 Jahren darf auf einem Flug höchstens ein Baby begleiten. Wenn Sie mit mehr als einem Baby reisen möchten, kann das erste Baby mit einem ermäßigten Babyticket auf dem Schoß und das zweite Baby auf einem separaten Platz, für welches ein Kinderticket zu entrichten ist, reisen. Um das zweite Baby auf dem separaten Sitz mit einem Sicherheitsgurt anschnallen zu können, muss die notwendige Babyschale / der Kindersitz vom Passagier bereitgestellt werden.

Kinderwagen können wir nur im Frachtraum des Flugzeugs transportieren. Jedoch kann der Baby-Passagier mit dem Kinderwagen bis zur Tür des Flugzeugs geführt werden, beim Besteigen des Flugzeugs kann der Kinderwagen durch den Begleiter unseren Angestellten übergeben werden. Nach der Landung wird der Babywagen durch unsere Angestellte aus dem Flugzeug genommen und der Begleitperson übergeben. Falls gewünscht, können Sie die flüssige oder feste Babynahrung Ihres Babys in Behältern von bis zu 100 ml aufbewahren, um während des Fluges den Nahrungsbedarf Ihres Babys zu erfüllen. Babypassagiere haben ein Recht auf Freigepäck von 10 kg.

Reise Mit Ihrem Kind

 

Alle Kinderpassagiere im Alter zwischen 2 und 12 Jahren können mit ihren Eltern oder in Begleitung eines von den Eltern ermächtigten Erwachsenen reisen.

Die Freigepäckgrenze für unsere Kinderpassagiere, die ermäßigt reisen, ist derselbe wie für unsere erwachsenen Passagiere

Kinderwagen können wir nur im Frachtraum des Flugzeugs transportieren. Jedoch kann der Kind-Passagier mit dem Kinderwagen bis zur Tür des Flugzeugs geführt werden, beim Besteigen des Flugzeugs kann der Kinderwagen durch den Begleiter unseren Angestellten übergeben werden. Nach der Landung wird der Babywagen durch unsere Angestellte aus dem Flugzeug genommen und der Begleitperson übergeben.

Reise Mit Einer Begleitperson

 

Wenn Sie nicht in der Lage dazu sind, mit Ihrem Kind zusammen zu reisen, oder für die Mitreise mit Ihrem Kind niemanden haben, kann durch unsere Gesellschaft ein Begleiter beauftragt werden, sofern Sie für alle Flugkosten aufkommen.

Der / Die als Begleitperson ernannte Flugbegleiter/-in und das Stationspersonal werden einen sicheren Flug Ihres Kindes sicherstellen. Das beauftragte Personal wird während der Reise alle Bedürfnisse Ihres Kindes erfüllen und Ihr Kind am Zielort dem jeweiligen Erwachsenen übergeben.

Alleinige Reise Ihres Kindes

 

Kinder im Alter ab 5 und unter 12 Jahren können ohne Begleitung nach folgendem Verfahren reisen. Bei einem Flug können bis zu 4 unbegleitete Kinder mitfliegen.

  • Kinder, die ohne Begleiter reisen, haben auf den Flughäfen Vorrang. Jedoch empfiehlt es sich trotzdem, sicherzustellen, dass sich Ihr Kind mindestens 2 Stunden vor dem Flug am Flughafen befindet.
  • Das zuständige Personal wird Sie beim Einchecken die erforderlichen Unterlagen unterschreiben lassen und Ihnen Informationen zum Ablauf erteilen.
  • Nach dem Check-in und nach Abschluss aller Papierabwicklungen werden unsere Kinderpassagiere in Begleitung eines Beauftragten zum Flugzeug begleitet.
  • Bevor Sie den Flughafen verlassen, vergewissern Sie sich bitte, dass das Flugzeug, in welchem sich Ihr Kind befindet, gestartet ist.
  • Der/Die Flugbegleiter/-in übergibt am Zielort das Kind unserem zuständigen Personal. Dieses Personal wird nach Abschluss der Zoll- und Gepäckverfahren den Kinderpassagier gegen Unterschrift an die von Ihnen beauftragte Person übergeben.

Personendaten

 

Der Passagier erklärt sich damit einverstanden, dass eine Personendaten an Freebird Airlines übermittelt werden, um Reservierungen vorzunehmen, Tickets zu erhalten, Hilfsdienste in Anspruch zu nehmen, Dienstleistungen bereitzustellen und zu entwickeln, die Einreiseanforderungen und Einreisebestimmungen zu erleichtern und diese Daten für die Regierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck ermächtigt der Passagier die Gesellschaft Freebird Airlines, diese Daten in einem beliebigen Land aufzubewahren und diese an seine Büros, Partner, Vertragsagenturen, Regierungsbehörden, anderen Beförderern oder Dienstleistenden auf dem Gebiet der Beförderung weiterzugeben.

Es ist vorgesehen, dass einige personenbezogene Daten erhoben werden müssen, um die Reservierung vorzunehmen und den Beförderungsvertrag zu erfüllen. Fluggäste können von ihrem Recht zur Einwände gegen die Erhebung und Verarbeitung ihrer Personendaten Gebrauch machen, jedoch muss der Passagier darauf hingewiesen werden, dass dies zu einer Stornierung seines Fluges führen kann oder auch zur Folge haben kann, dass bestimmte spezielle Nebendienstleistungen (wie z. B. besondere Mahlzeiten usw.) nicht in Anspruch genommen werden können. Gemäß den einschlägigen Gesetzen und Bestimmungen wird angegeben, dass das Fehlen bestimmter Personendaten oder eine falsche Angaben zur Entscheidung führen können, den Passagier nicht an Bord zu akzeptieren oder in den ausländischen Staat nicht einreisen zu lassen. Freebird Airlines trägt diesbezüglich keinerlei Haftung.

Werdende Mütter

 

Als Freebird Airlines bemühen wir uns, den Flug unserer schwangeren Passagiere sicher, bequem und ohne Probleme zu gestalten. Wir empfehlen unseren schwangeren Passagieren vor ihrem Flug die detaillierten Informationen unten zu lesen

EinzelschwangerschaftRegeln für das Austragen
Bis zur 28. WocheEine ärztliche Genehmigung ist nicht erforderlich.
Zwischen 28 und 36 WochenEs ist ein ärztliches Gutachten vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass der Fluggast fliegen kann. Das Datum des Berichts muss innerhalb der letzten 14 Tage liegen.
Nach 37 WochenDer Fluggast wird nicht angenommen.
Zwillingsschwangerschaft oder mehrRegeln für das Austragen
Bis zur 28. WocheEine ärztliche Genehmigung ist nicht erforderlich.
Zwischen 28 und 32 WochenEs ist ein ärztliches Gutachten vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass der Fluggast fliegen kann. Das Datum des Berichts muss innerhalb der letzten 14 Tage liegen..
Nach 33 WochenDer Fluggast wird nicht angenommen.

***Werdende Mütter haben selbst über ihre Flugfähigkeit zu entscheiden. Sollten sie diesbezüglich Besorgnisse haben, empfiehlt sich die ärztliche Vorstellung vor dem Flug.

***Ärztliche Berichte, die vor einem bestimmten Datum ausgestellt wurden, werden nicht akzeptiert. Durch den ärztlichen Bericht muss bestätigt sein, dass die Passagierin trotz ihrer Schwangerschaft flugbereit ist. Der Arztbericht muss mit dem ärztlichen Stempel und dessen Unterschrift versehen sein.

***Bei Hin- und Rückflugreservierungen der Passagieren hält sich Freebird Airlines das Recht bevor, die Passagierin bei Hinflug nicht zu befördern.

Covid-19 Reisebestimmungen einzelner Länder

 

Für die aktuellsten Reisevorschriften der Länder werden Sie gebeten, die von der IATA bereitgestellte Seite der COVID-19-Reisevorschriften über https://www.iatatravelcentre.com/world.php zu besuchen.

* Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, sich über die aktuellen Einreisebestimmungen und Hygienemaßnahmen zu informieren, die in Ihrem Zielland das Sie reisen, möglicherweise gelten.

Aktuelle Reiseinformationen

 

Aufgrund aktueller Entwicklungen bzgl. Covid-19 und sich in diesem Zusammenhang ändernden Reise- und Einreisebeschränkungen sind wir verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Freebird Airlines den Umständen entsprechend Anpassungen und Änderungen der Flugpläne vornehmen kann.

Die Vertriebskanäle von Freebird sind die Website von Freebird Airlines sowie auf allen globalen Websites sich befindenden Reiseveranstalter und Online-Reiseagenturen. Aus diesem Grund wenden Sie sich bzgl. Flugstatus, Reisebeschränkungen, Anfragen bezüglich Ihrer Reservierung und Rückerstattungsfragen an den jeweiligen Vertriebskanal, über den Sie Ihre Reservierung vorgenommen haben.

Für den Fall, dass wegen Änderung der Reise- und Einreisebeschränkungen aufgrund der Covid-19-Situation am Flugplan Anpassungen oder Änderungen vorgenommen werden müssen, aktualisiert Freebird alle Vertriebskanäle rechtzeitig entsprechend diesen Änderungen und Neuregelungen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die nötigen Informationen von dem Vertriebskanal, über den Sie Ihre Reservierung vorgenommen haben, rechtzeitig erhalten.

Flüge in die Ägypten

 

WARNUNG: Alle Flüge der Freebird Airlines nach Ägypten sind Charterflüge!
Unten finden Sie die ECAA-Vorschriften bezüglich der Charterflüge nach Ägypten.

Alle Passagiere (einschließlich ägyptischer Staatsangehöriger), unabhängig von ihrer Nationalität; Bei einem Rückflug vom selben Flughafen mit derselben Fluggesellschaft sollte der Aufenthalt im Land 3 Monate nicht überschreiten.

Alle Passagiere (einschließlich ägyptischer Staatsangehöriger), unabhängig von ihrer Nationalität; Wenn Sie mit einem Rückflug vom selben Flughafen abreisen, jedoch mit einer anderen Charterfluggesellschaft, sollte der Aufenthalt im Land 28 Tage nicht überschreiten.

Alle Passagiere müssen einen Hin- und Rückflugticket vorlegen.

Alle Passagiere, die per Charterflug ankommen, sollten wieder per Charterflug zurückkehren. Wenn die Ankunft per Linienflug erfolgt, sollte der Abflug per Linienflug erfolgen.

Alle Passagiere sind verpflichtet, am selben Flughafen anzukommen und abzureisen.

Jeder Passagier (unabhängig von seiner ursprünglichen Staatsangehörigkeit), der einen gültigen Personalausweis  (nicht der Aufenthaltsausweis)  für die Länder Deutschland, Belgien, Frankreich, Portugal, Italien mit sich führt, kann mit seinem Personalausweis ohne Reisepass nach Ägypten einreisen.