Registriertes Gepäckstück

Ab der Übergabe des Gepäcks an Freebird Airlines erstellt Freebird Airlines für jedes Gepäckstück ein Gepäcketikett und stellt das Gepäck unter seine eigene Aufbewahrung.

Befindet sich am Gepäckstück kein Etikett mit Vorname, Nachname und Adresse, hat der Passagier vor der Übergabe des Gepäcks dem Gepäckstück ein Etikett mit seinen persönlichen Angaben hinzuzufügen.

Der Passagier ist verpflichtet, die Informationen für ein jedes registriertes Gepäckstück das Gepäcketikett zu erhalten, aufzubewahren und die darauf eingetragenen Angaben zu überprüfen. Andernfalls haftet Freebird Airlines nicht für Schäden, die sich aus der Beförderung dieses Gepäcks ergeben.

Das registrierte Gepäck muss dem normalen Gebrauch standhalten und den Inhalt schützen können.

Freebird Airlines haftet nicht für auf eine ungeschützte Übergabe der Gepäckstücke zurückgehende Verschmutzungen, Reibung, Verschleiß und andere Schäden von Objekten, die der Gepäckdefinition nicht entsprechen.

Vor der Übergabe von Fernsehern und anderen Objekten, die zum Zeitpunkt des Check-ins als registriertes Gepäck übergeben werden wollen, hat der Passagier auf Anforderung eine Entlastung darüber zu unterzeichnen, dass Freebird Airlines keine Verantwortung für die Beförderung dieser Objekte übernimmt. In jedem Fall hat Freebird Airlines das Recht, die Beförderung dieser Gegenstände abzulehnen.

Vor der Übergabe von Rollstühlen als Gepäckstück muss der Passagier Objekte dieser Art mit einem Etikett, aus dem Angaben wie Namen, Nachnamen und Adresse hervorgehen, versehen.

Das registrierte Gepäck wird nach Möglichkeit in demselben Flugzeug mit dem Passagier befördert, es sei denn, Freebird Airlines beschließt aus Sicherheitsgründen oder aus betrieblichen Gründen die Beförderung des Gepäckstücks mit einem anderen Flug. Wird das Gepäck des Passagiers mit einem anderen Flugzeug befördert werden, wird Freebird Airlines das Gepäck dem Passagier übergeben, sofern es den zutreffenden Bestimmungen entsprechend nicht der Anwendung von Zollverfahren unterliegt.