Allgemeine Geschaftsbedingungen

Diese allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten für jeden Beförderungsvertrag, bei dem Freebird als die die Beförderung durchführende Fluggesellschaft definiert ist. die Beförderung kann aus betrieblichen und kommerziellen Gründen durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt werden. Selbst wenn die Beförderung durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt werden sollte, gelten für Beförderungsverträge, bei welchen Freebird als die die Beförderung durchführende Fluggesellschaft definiert ist, diese allgemeinen Beförderungsbedingungen.

Freebird bietet den Beförderungsdienst ausschließlich dem im Beförderungsdokument (Ticket oder anderes Beförderungsdokument) genannten Passagier an.

Freebird übernimmt für Fälle wie Systemunterbrechungen während des Reservierungsprozesses, Fehler, Fahrlässigkeit, Unterbrechungen, Löschungen, Verluste, Prozess- oder Kommunikationsverzögerungen, Computerviren, Kommunikationsfehler, Diebstahl, Zerstörung oder unbefugten Zugang auf Daten, deren Änderung oder Verwendung, keinerlei Verantwortung, es sei denn, es liegt ein schwerwiegender Fehler vor.

Flugpreis

Der Flugpreis entspricht dem Beförderungsdienst vom Abflugort des Flugzeugs zum Ankunftsort. Alle Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben, die durch die Regierung, lokale Verwaltungen, sonstige Regierungsbehörden oder Flughafenbetreibern in Bezug auf Passagiere festgelegt werden oder im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Dienstleistungen entstehen, werden zusätzlich zum Flugpreis geltend gemacht. Beim Kauf eines Flugdienstes werden die Passagiere über alle Steuern, Gebühren und Zuschläge informiert, die nicht im Flugpreis enthalten sind. Für den Fall einer Erhöhung der Steuern, Abgaben und Zuschläge nach dem Kauf des Flugtickets kann der erhöhte Betrag vom Passagier gesondert gefordert werden bzw. es können nicht eingezogene Steuern oder Gebühren separat geltend gemacht werden.

Zahlung

Die zum Zeitpunkt der Buchung bestätigten Gebühren gelten ausschließlich für die genehmigte Abflugs- und Ankunftszeit sowie den Standort der Person mit bestätigter Reservierung. Die Zahlung hat zum Zeitpunkt der Buchung vollständig zu erfolgen.

Beförderungsdokument / Nichtnutzung des Flugdienstes / Stornierung

Freebird bietet den Beförderungsdienst ausschließlich dem im Beförderungsdokument (Ticket oder anderes Beförderungsdokument) genannten Passagier an. Beförderungsdokumente können nicht an Dritte übertragen werden. Der Beförderungsdienst wird nur nach Vorlage eines im Namen des Passagiers ausgestellten gültigen Beförderungsdokuments und eines Identitätsnachweises erbracht.

Eine vorgenommene Buchung kann nicht auf Dritte übertragen werden.

Passagiere, die trotz Ausstellung eines Beförderungsdokuments weniger als 2 Stunden vor dem geplanten Abflug oder nach dem Abflug eine Stornierung beantragen, gelten als nichterschienene Passagiere (No-Show). In diesem Fall erfolgt auf Antrag des Passagiers ausschließlich die Erstattung der Flughafensteuer.

Der Beförderungsvertrag kann vom Passagier jederzeit gekündigt werden. Die Nichterscheinung zum Flug gilt ebenfalls als Kündigung des Vertrages.

Für den Fall einer Kündigung behält sich Freebird das Recht vor, die vertraglich vereinbarte Zahlung geltend zu machen. Die Höhe der Freebird aufgrund einer Kündigung zustehenden Entschädigung kann je nach Beförderungsgebühr variieren. Im Fall einer Vertragskündigung gelten unten angegebenen Strafbedingungen. Bei der Berechnung der aus der Vertragskündigung resultierenden Vertragsstrafe wird die Fluggebühr zugrunde gelegt, die Servicegebühr und Zuschlag wird bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt und nicht erstattet.

Stornierungs- und Erstattungsbedingungen:

Bei der Berechnung der Stornierungsgebühren wird die Fluggebühr zugrunde gelegt, wobei die Servicegebühren und Zuschläge abgezogen werden. Eine Erstattung der Servicegebühren und Zuschläge ist ausgeschlossen.

Zeit bis zum AbflugMehr als 21 Tage vor dem FlugMehr als 7 Tage weniger als 21 Tage vor dem FlugMehr als 72 Stunden, weniger als 7 Tage vor dem FlugWeniger als 72 Stunden vor dem Flug
Flugstornierung20% Stornokosten65% Stornokosten80% Stornokosten100% Stornokosten

Pünktlich am Flughafen sein

Wurde dem Passagier bzgl. der Anwesenheit am Flughafen keine andere Angabe gemacht, hat der Passagier sich 2 Stunden vor dem Abflug beim Check-in / am Schalter zu befinden.

Reisedokumente

Es obliegt dem Passagier, sämtliche Pflichten wie die Beschaffung notwendiger Reisedokumente und Einreiseerlaubnisse und die Einhaltung aller Vorschriften im Land der Abreise, Ankunft und Durchreise vollständig zu erfüllen. Freebird haftet nicht für die Folgen von Problemen, die aufgrund der Nichteinhaltung von zu berücksichtigenden Vorschriften oder Anweisungen, von Fahrlässigkeit und Nichtvorlage der erforderlichen Dokumente auftreten können. Alle gemäß den einschlägigen Regeln der Reiseländer erforderlichen Einreise- / Ausreisedokumente, Gesundheitsdokumente und sonstige Dokumente müssen vor der Reise beschaffen und während der Reise auf Anfrage vorgelegt werden. Freebird haftet im Fall der Feststellung einer Nichteinhaltung der Regeln oder einer Unvollständigkeit der Dokumente nicht für auftretende Verluste oder Kosten. Freebird behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Regeln und für den Fall fehlender Dokumente den Passagier zum Flug nicht zuzulassen.

Verstoß gegen die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes und Rechtsfolgen des Verstoßes

Wird die Einreise eines Passagiers in das Land durch das jeweilige Land abgelehnt, ist der Passagier von Freebird für die Zahlung der Freebird von diesem Land verhängten Geldbuße verantwortlich. Wird dem Passagier die Einreise in ein Land (oder die Durchreise durch ein Land) untersagt und muss Freebird auf Anordnung offizieller Einrichtungen den Passagier in das Abflugland oder in ein anderes Land befördern, hat der Passagier die dafür anfallende Flugkosten zu leisten. Für die Zahlung der anfallenden Flugkosten hat Freebird hat das Recht, die vom Passagier für den Teil des Fluges, welcher nicht erfolgte, bereits entrichteten Fluggebühren oder weitere von Freebird einbehaltenen Mittel zu verwenden. Für die Beförderung bis zum Ort der Abweisung oder bis zum bestimmten Beförderungsort erfolgt keine Erstattung der Fluggebühren.

Muss Freebird aufgrund einer Nichteinhaltung der Bestimmungen der jeweiligen Ländern in Bezug auf die Ein- bzw. Ausreise oder wegen Unterlassung der Beschaffung der gesetzlichen erforderlichen Dokumente zur Ein- bzw. Ausreise eine Geldstrafe, eine Kaution oder weitere Auslagen leisten, ist der Passagier auf Anfrage zur Erstattung der Auslagen an Freebird verpflichtet. Freebird hat das Recht, für die Begleichung von Auslagen die Freebird einbehaltenen Mittel des Passagiers zu verwenden. Die Höhe der Geldbußen kann je nach Land unterschiedlich sein, so können sich auch Beträge über dem bezahlten Flugpreis ergeben.

Flugpläne und Flugzeitänderungen

Die in den Flugplänen angegebenen Flugzeiten sind nicht unzertrennlicher Bestandteil des Beförderungsvertrags und können zwischen dem Tag der Veröffentlichung und dem Buchungs- oder Reisedatum variieren. Vor der Annahme der Buchungsanfrage wird Freebird Sie über die aktuell geplante Flugzeit informieren. Sofern im Rahmen der Buchung des Fluges die genaue Flugzeit nicht angegeben wurde, ist Freebird ausschließlich dazu verpflichtet, die Beförderung an dem im Rahmen der Buchung genannten Beförderungstag durchzuführen, nicht den Flug zum vorher festgelegten Abflugtermin zu starten. Der Passagier wird nach Festlegung der Flugzeit unverzüglich darüber informiert. Freebird wird sich stets darum bemühen, Flugzeitänderungen auf geringstem Niveau zu halten und den Passagier über Änderungen des Flugtermins so früh wie möglich zu informieren. Angekündigte Flugzeiten können aus betrieblichen Gründen angemessenen Änderungen unterliegen. Freebird hat das Recht, vorausgesetzt auch zukünftig die volle Haftung zu übernehmen, für die gebuchte Beförderung das Flugzeug zu wechseln oder die Beförderung ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Findet ein Wechsel zu einer anderen Fluggesellschaft statt, wird über die Änderung und die andere Fluggesellschaft in kürzester Zeit, spätesten beim Boarding informiert.

PASSAGIERVERHALTEN

Sollte Ihr Verhalten an Bord für das Flugzeug oder die Personen oder Dinge an Bord ein Risiko darstellen, sollten Sie die Flugzeugbesatzung an der Ausführung offizieller Pflichten hindern oder sich weigern, einschließlich der Anweisungen der Flugzeugbesatzung zum Rauchverbot und Alkohol- oder Drogenkonsum zu befolgen oder sollten Sie die weiteren Passagiere an Bord oder die Besatzung belästigen oder verletzen, behalten wir uns das Recht vor, einschließlich das Anbringen von Handschellen, alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um ein solches Verhalten zu verhindern. Weiter haben wir in solch einem Fall das Recht, die Beförderung des jeweiligen Passagiers zu verweigern.

EINSCHRÄNKUNG / VERWEIGERUNG DER BEFÖRDERUNG VON PASSAGIER UND GEPÄCK 

Bei Erfüllung eines oder mehrerer der unten stehenden Kriterien behält sich Freebird Airlines das Recht vor, die Beförderung oder die kontinuierliche Beförderung von Passagieren oder von Passagiergepäck abzulehnen oder zu beenden:

  • Falls sich der Passagier im Flugzeug oder vor dem Boarding wie unten beschrieben verhält:
  • Der Passagier das Flugzeug, eine beliebige Person oder einen beliebigen Gegenstand im Flugzeug in Gefahr setzt oder
  • Die Besatzung bei der Ausführung ihrer Aufgaben durch den Passagier gehindert wird oder
  • Der Passagier insbesondere in Bezug auf das Rauchverbot oder den Alkohol –und Drogenkonsum die Anweisungen der Besatzung nicht befolgt oder
  • Das Verhalten des Passagiers für die Besatzung und die weiteren Passagiere unzumutbar belästigend ist oder zu Schäden oder Verletzungen führt oder
  • Ein beliebiger Grund für die Annahme, dass der Passagier eine der o.g. Handlungen unternehmen werden wird, besteht.
  • Die Beförderung gegen die geltenden Gesetze, Vorschriften oder Bedingungen, die vom Abfahrts-, Ankunfts- oder Überführungsland vorgeschrieben sind, verstößt;
  • Durch die Beförderung die Transportsicherheit, die sichere Beförderung oder Gesundheit anderer Passagiere oder der Flugbesatzung beeinträchtigt wird oder die Beförderung des jeweiligen Passagiers für andere Passagiere und die Besatzung unzumutbar belästigend ist.
  • Die geistige oder körperliche Verfassung des jeweiligen Passagiers, einschließlich einer durch Alkohol oder Drogen verursachten Störung, für den Passagier selbst oder andere Passagiere oder die Besatzung oder beliebige Gegenstände an Bord ein Risiko darstellt.
  • Die aus Sicherheitsgründen durchzuführende Personen- oder Gepäckkontrolle durch den Passagier abgelehnt wird.
  • Einschließlich der Preise vergangener Flüge der für diesen Flug geltende Preis, die Steuern oder Zuschläge nicht bezahlt sind.
  • Der Passagier für eine Einreise in das Ankunftsland / für die Ausreise aus dem Ankunftsland nicht über die erforderlichen Dokumente verfügt, der Passagier nicht in Besitz gültiger Reisedokumente ist, der Passagier während des Flugs seine Reisedokumente vernichtet oder trotz Aufforderung der Besatzung seine Reisedokumente auch gegen Unterschrift nicht an diese aushändigt.
  • Der Passagier die für die Reise geltenden Bestimmungen nicht einhält (solche Bestimmungen sind z.B. geltende Bestimmungen für das Mitführen von Haustieren, Bestimmungen für Reisepässe, Einreiseerlaubnisse und Gesundheit).
  • Der Passagier seine Reservierungsnummer nicht angibt oder falsch angibt oder der in der durch den Passagier genannten Reservierung genannte Name mit dem durch den Passagier vorgelegten Ausweis nicht übereinstimmt oder der Passagier nicht nachweisen kann, dass es sich bei der in der Reservierung genannten Person um ihn persönlich handelt.
  • Die Sicherheitsanweisungen von Freebird Airlines oder im Rahmen seiner Rechte als Flugzeugbetreiber die von Freebird Airlines erlassenen Anweisungen durch den Passagier nicht befolgt werden.
  • Durch den Passagier verbotene Gegenstände befördert werden.
  • Der Passagier in seiner Vergangenheit eine der oben genannten Handlungen begangen und somit die sichere Beförderung der Passagiere oder deren Gesundheit, die Sicherheit oder Gesundheit der Besatzung oder das Eigentum von Freebird Airlines gefährdet hat oder durch Freebird Airlines dem jeweiligen Passagier das Betreten von Anlagen von Freebird Airlines ausdrücklich untersagt wurde.
  • In o.g. Fällen ist Freebird Airlines berechtigt, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftige Folgen eines solchen Verhaltens zu verhindern. Muss die sichere Durchführung des Flugs oder der Schutz von Passagieren und Besatzung sichergestellt werden, hat Freebird Airlines das Recht, den Passagier aufzufordern, das Flugzeug zu verlassen, die weitere Beförderung des Passagiers auf einem Anschlussflug an einen beliebigen Ort zu verweigern oder die dem Passagier seine Beförderung über das gesamte Streckennetz zu verwehren. Der verantwortliche Kapitän ist befugt, zur Aufrechterhaltung und / oder zur Sicherstellung von Sicherheit und Ordnung an Bord alle angemessenen und erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Gegen Passagiere, die sich in Flugzeugen derart verschulden, werden Straf- und Gerichtsverfahren eingeleitet.

FLÜGE MIT RAUCHVERBOT

Auf Flügen von Freebird Airlines ist das Rauchen verboten. Das Rauchen ist in allen Bereichen des Flugzeugs und während des gesamten Aufenthalts im Flugzeug strengst verboten. Der Einsatz elektronischer Zigaretten ist in allen Bereichen des Flugzeugs und während des gesamten Aufenthalts im Flugzeug strengst verboten.

KRANKE PASSAGIERE

Eine Beförderung auf dem Luftweg kann gesundheitliche Risiken hervorrufen. Kranke Passagiere werden ausschließlich nach Vorlage einer (vorzugsweise in englischer Sprache verfassten) schriftlichen Genehmigung / eines ärztlichen Gesundheitsberichts zum Flug zugelassen. Für Fluggäste, die beim Einsteigen in das Flugzeug / beim Aussteigen aus dem Flugzeug Hilfe anfordern / benötigen und / oder unvorhersehbare medizinische Hilfe benötigen, fallen im Normalfall für zusätzliche Dienstleistungen keine Extrakosten an.

Ist eine von einem beliebigen Arzt ausgestellte Genehmigung für Flugreisen erforderlich, sind in der jeweiligen Genehmigung auch gleichzeitig die Anforderungen der Begleitperson / Pflegeperson zu nennen. Ist in der Genehmigung die Anforderung an die Begleitperson nicht genannt, sind die Begleiter / Betreuer durch den jeweiligen Passagier selbst bereitzustellen.

BEFÖRDERUNG DES GEPÄCKS

Kostenlose Gepäcklimits sind im Beförderungsdokument (Ticket oder anderes Beförderungsdokument) eindeutig angegeben. Eine Beförderung von Mehrgepäck bzw. Spezialgepäck ist kostenpflichtig. Eine zusätzliche Freigepäckmenge oder das Recht zur Beförderung von Spezialgepäck (z.B. Golftasche usw.) kann über die Website von Freebird gekauft werden.

HÖCHSTGEWICHT FÜR EIN GEPÄCKSTÜCK

Registrierte Gepäckstücke aus nur einem Stück mit einem Gewicht über 32 Kg werden nicht akzeptiert.

Sollte ein Stück Gepäck, welches das genannte Höchstgewicht überschreitet, mitgeführt werden wollen, hat der Passagier

a) das jeweilige Gepäckstück in mehreren Teilen erneut zu verpacken, sodass ein Stück höchstens 32 Kg wiegt, oder


b) das jeweilige Gepäckstück als Frachtgepäcke zu versenden.


HANDGEPÄCK 

Beim Check-in erfolgen stichprobenartig Kontrollen. Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Messer, Scheren, Maniküre-Sets usw.) dürfen nicht im Handgepäck mitgeführt werden, sondern müssen im registrierten Gepäck transportiert werden. Freebird Airlines haftet nicht für Artikel, die im Rahmen der Sicherheitskontrollen des Flughafens abgelehnt wurden, und hat diesbezüglich auch keine Aufbewahrungspflicht.

Es kann nur ein Stück Handgepäck mit einem Höchstgewicht von max. 8 Kg befördert werden.

Freebird Airlines behält sich das Recht vor, bei Überschreitung des maximal zulässigen Gewichts für Handgepäck eine Mehrgebühr zu erheben. Die Abmessungen des Handgepäcks dürfen die Abmessungen von 55 cm x 40 cm x 20 cm nicht überschreiten. Aus Platz- oder Sicherheitsgründen ist pro Passagier nur ein Stück Handgepäck gestattet. Weitere Gegenstände, die als Handgepäck kostenlos mitgeführt und in das Flugzeug eingeführt werden können, sind unten aufgelistet. Sollte in der Kabine nicht ausreichend Platz für den Transport vorhanden sein, müssen diese Gegenstände als registriertes Gepäck mitgeführt werden.

  • 1 Handtasche, geeignet für das Reisen
  • 1 Mantel, Halstuch, Schal oder Decke
  • 1 Einkaufstasche mit Artikeln aus dem Duty-Free-Shop
  • 1 Regenschirm (außer diejenigen mit Spitze) oder Spazierstock
  • 1 Kamera oder Fernglas
  • Bücher und Zeitschriften zum Lesen auf dem Flug
  • Babynahrung,
  • 1 Laptop

Gemäß der Verordnung 1546/2006/EG darf bei allen aus Europa gestarteten Flügen (einschließlich internationaler Flüge) der Transport von Flüssigkeiten, Druckbehältern (z. B. Sprays), Pasten, Lotionen und sonstigen gelartigen Produkten im Handgepäck nur bis zu 100 ml erfolgen, wobei die Menge entsprechend der Verpackungsmenge des Produkts festzulegen ist. Es ist zulässig, bis zu 100 ml pro Verpackungseinheit zu transportieren, um anhand der angegebenen Menge zu bestimmen. Separate Behälter müssen in einen wiederverschließbaren Beutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter gelegt werden. Pro Passagier ist ein Beutel gestattet. Für Arzneimittel und Babynahrung gelten besondere Regeln. Durch verschiedene Nicht-EU-Staaten wurden identische oder vergleichbare Vorschriften erlassen. Passagiere können von uns oder unseren Vertragsagenturen weitere Informationen erhalten.

VERBOTENE GEPÄCKSTÜCKE

Scharfe, spitze oder gefährliche Gegenstände wie Messer, Taschenmesser, Rasiermesser oder Stricknadeln dürfen von Passagieren grundsätzlich nicht als Handgepäck mitgeführt werden. Gegenstände dieser Art können jedoch als Gepäck im Frachtraum unter dem Flugzeug befördert werden. Werden während der Sicherheitskontrolle Gegenstände dieser Art durch das Sicherheitspersonal festgestellt, ist das Sicherheitspersonal dazu befugt, diese Gegenstände zu zerstören, wobei den Eigentümern dieser Gegenstände der Neukauf solcher Gegenstände verwehrt wird. Freebird Airlines übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust solcher Gegenstände.

Unter gefährlichen Stoffen sind jegliche Arten von Stoffen zu verstehen, die bei einem Transport im Flugzeug ein Risiko für die Gesundheit, Sicherheit oder das Eigentum Dritter darstellen. Jegliches Gepäck, das gefährliche Güter beinhaltet, unterliegt nationalen und internationalen Vorschriften. Frachten dieser Art müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet und der Gefahrenstoffinhalt muss eindeutig angegeben werden.

Aus Sicherheitsgründen ist der Transport unten genannter Gegenstände in Sperrgebieten und innerhalb des Flugzeugs durch Passagiere verboten:

  • Alle Arten von Waffen, Pistolen oder Schusswaffen (sämtliche Arten von Pistolen, Revolvern, Kugelpistolen, Gewehren, Schrotflinten, alle Arten von Gegenständen, die Verletzungen verursachen oder Kugeln abschießen können, Replik- und Nachahmungswaffen, ergänzende Teile von Schusswaffen (Teleskopzielgeräte und Visiere ausgenommen), Luftpistolen, Luftgewehre, Leuchtgewehre, Startpistolen, alle Arten von Spielzeugpistolen, BB-Softpistolen, industrielle Gewehrmechanismen, Bolzen- und Schraubenpistolen, Armbrüste und Pfeile, Harpunen und Harpunenwerfer, Schlingen oder Katapulte, Harpunengewehre, Speere, große Nägel, Unterwasserpistolen, Jagdgewehre, Betäubungs- oder Schockgeräte, Bienenstöcke, Betäubungspistolen, ballistisch betriebene Energiewaffen (Elektroschocker), Feuerzeuge in Form von Schusswaffen;
  • Spitz- / scharfkantige oder spitzige Waffen, Schneidwerkzeuge, Äxte, Pfeile, Dartpfeile, Haken, Klammern, Hakenstreifen, hakenförmige Eisenstangen, Spikes, Spikeschrauben, Speere, Lanzen, Eispickel, Meißel, zum Einsatz als potenzielle Waffen jegliche Arten von Messern mit beliebiger Länge oder aus Metall gefertigte Messer mit zurückführender Schneidefläche, einschließlich Messer für zeremonielle oder religiöse Funktionen oder Jagdfunktionen, Schnappmesser, abschließbare Messer, Fechtschwerter, Handbeilen, Macheten, mit Ausnahme von Einwegrasierern oder Rasierapparaten mit Messern in speziellen Schutzhüllen alle Arten von Rasiermessern, Schwertern, Bajonetts, Schwertstöcken, Skalpellen, Chirurgenmessern, scharfen Scheren, Ski- und Wander- / Laufstöcken, Ruten, Ninja-Sternen, Leuchtpatronen, Bohrern, Schneidern, Lochern, Schraubenziehern, Bohrer- und Schraubenzieherspitzen, Teppichmesser, Drahtscheren, Drahtzangen, Spitz- und / oder Schneidwerkzeuge mit Verletzungsgefahr wie Verpackungsmesser, multifunktionale Teppichmesser und kleine Taschenmesser, Sägen aller Art, Schraubenzieher, Brechstangen, Hebel, Griffe, Meißel, steile Nägel, Gabelhammer, Hammer, Hammer mit Kautschukkopf, Zangen, Spitzzangen, Rohrschlüssel / Schraubenschlüssel, verstellbare Rohrschlüssel / Schraubenschlüssel, Schraubengeräte, Schweißgeräte, Tauchlampen und alle Arten von Wartungs- und Reparaturwerkzeugen, deren Einsatz als scharfe und / oder spitze Waffen möglich ist.
  • Unscharfe Gegenstände, die Verletzungen verursachen können, einschließlich Tennisschläger, Baseball- und Softballschläger, harte oder flexible Golfschläger, Gummischläger, Stangen, Eisenstangen und Schläger aller Art (dicke und kurze Schläger mit flexiblem Ledergriff)
  • Kegeln, Haken, nordische Spazierstöcke, Cricket-Stöcke, Hockeyschläger und Startstöcke, Lacrosse-Stöcke, Schneeski und Kanupaddeln, Skateboards, Billardstöcke, Angelruten, Schlagringe, Kampfkunstausrüstung wie Stöcke, Stangen, Keile und Schwerter
  • Gegenstände, die die Gesundheit der Passagiere oder der Flugbesatzung, die Sicherheit des Flugzeugs und der Fracht im Flugzeug gefährden: Munition, Sprengkapseln, Zünderteile, Zünder, sonstige Sprengvorrichtungen, Rauchfackeln, langsam brennende Dochte, Sprengstoffe und Sprengkörper, Replikate oder Sprengstoffimitationen oder brennbare Materialien wie explosive militärische Geräte wie Granaten, Minen, Granaten, Gase wie Butan, Propan, Acetylen und Sauerstoff sowie deren Behälter, Feuerwerkskörper, Fackeln aller Art und andere pyrotechnische Munitionen, Streichhölzer außer Sicherheitsstreichhölzer, alle aus Metall oder Zinn gefertigte Tabakdosen, brennbare Flüssigkeiten wie Petroleum/Benzin, Diesel, Alkohol, Ethanol, Aerosole, Terpentin, Spiritus, Terpentinöl, Verdünnungschemikalien wie Verdünner, alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 70 Vol.-%
  • Chemische oder toxische / giftige Substanzen, die die Gesundheit der Passagiere oder der Flugbesatzung, die Sicherheit des Flugzeugs und der Fracht im Flugzeug gefährden: korrosive / ätzende Substanzen wie Quecksilber und Chlor im Thermometer, auslaufbare Batterien / Akkus, Säuren, Laugen, Bleichmittel wie Waschlauge und Bleichmittel, inaktivierende oder betäubende Sprays wie Pfefferspray, Tränengas, radioaktive Substanzen wie Heilmittel oder kommerzielle Isotope, infiziertes Blut oder biologisch gefährliche Materialien wie Bakterien und Viren, Materialien wie Feuerlöscher, die nicht gemäß den Notfallbestimmungen und dem Brandschutzplan des Flugzeugs entsprechend befördert werden und infolge von Oxidation entzünden oder erhitzen können.

Unten stehende Gegenstände können im registrierten Gepäck nicht befördert werden:

Ein Befördern von entzündlichen, brennbaren, ätzenden, toxischen / giftigen, oxidierenden, explosiven, radioaktiven, infektiösen, selbstentzündlichen und bei Feuchtigkeit oder Druckgas gefährlichen Substanzen, organische Peroxiden und gefährlichen Stoffen, die diese Stoffe und andere zu untersuchende Stoffe enthalten, Patronen, Zünder, Zündkapseln, langsam brennende Zäpfchen, Detonatoren, Handgranaten, Minen, Propan- oder Butangas, brennbare Flüssigkeiten wie Erdöl / Benzin, Methanol, Methylalkohol und Ausrüstungen und Geräte mit diesen Substanzen wie z.B. Gasflaschen für Campingzwecke, brennbarer Feststoffe, reaktiven Stoffen wie Magnesium, Zündfeuerzeuge, Feuerwerkskörpern, Fackeln, Wunderkerzen, Bleichmittel, Waschlaugen, Oxidationsmittel, z. B. Karosseriereparatur-Kits, organischen Peroxiden, Rattengift, toxischer / giftiger oder infektiöser Substanzen wie infiziertes Blut, einschließlich heilender oder kommerzieller Isotope alle radioaktiven Substanzen, Quecksilber, Kraftfahrzeugbatterien und Komponenten kraftstoffhaltiger Kraftfahrzeugkraftstoffsysteme ist VERBOTEN.

Elektrische Skateboards, Segways (sich selbstausgleichende Zweiradtransportfahrzeuge), Einradtransportfahrzeuge, Einräder oder andere mit Lithiumbatterien betriebene tragbare Fahrzeuge werden bei unseren Flügen weder als Handgepäck noch als Frachtgepäck angenommen. 

Zum Schutz des Bodenpersonals und anderer Arbeiter müssen alle Schneidwerkzeuge im registrierten Gepäck sicher verpackt sein.

Explosive Elemente wie Farben, Feuerwerkskörper, Patronen, Kettensägen, Modellflugzeuge, Rasenmäher mit Brennmotoren und radioaktive Substanzen können als Handgepäck oder registriertes Gepäck nicht befördert werden.

Eine Beförderung von Feuerzeugen und Streichhölzern im registrierten Gepäck bzw. im Handgepäck ist grundsätzlich verboten, diese Gegenstände hat der Passagier auf sich mitzuführen. Das Befördern von Lithium-Ersatzbatterien im Handgepäck unterliegt bestimmten Einschränkungen, wobei ein Transport im registrierten Gepäck grundsätzlich verboten ist.

Lithiumbatterien und Feuerzeuge: Batteriebetriebene Feuerzeuge wie Lithium-Ionen- oder Lithium-Metall-Batterien (z. B. Laser-Plasma-Feuerzeuge, Tesla-Spulenfeuerzeuge, Schmelzfeuerzeuge, Lichtbogenfeuerzeuge und Doppelbogenfeuerzeuge), die über keine Sicherheitsabdeckung verfügen oder gegen ein unwillkürliches Aktivieren keine Schutzvorrichtung haben.


VERWEIGERUNG DER GEPÄCKBEFÖRDERUNG

Freebird Airlines ist berechtigt, das Befördern von Gepäckstücken zu verweigern, wenn trotz höchster Sorgfalt wegen nicht ausreichender Verpackung ein Beschädigungsrisiko besteht.

DURCHSUCHUNGSRECHT

Aus Sicherheitsgründen kann Freebird Airlines das Einverständnis des Passagiers dazu verlangen, sich selbst oder sein Gepäck durchsuchen zu lassen. In diesem Zusammenhang können die Gepäckstücke des Passagiers in Anwesenheit oder in Abwesenheit des Passagiers durchsucht werden oder durchsucht werden gelassen, um festzustellen, ob in den Gepäckstücken ein unter Pkt. 2.4 genannter verbotener Gegenstand oder der Freebird Airlines nicht gemeldete Waffen oder Munitionen vorhanden sind. und durch X-Ray oder einer vergleichbaren Methode durchscannen zu lassen. Sollte der jeweilige Passagier die Durchsuchungsforderung ablehnen, ist Freebird Airlines dazu berechtigt, die Beförderung des jeweiligen Passagiers oder des jeweiligen Gepäckstücks abzulehnen.